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Zinkoxidsalbe Law

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Gebrauchsinformation: Information für den Anwender


Zinkoxidsalbe LAW, 10 %

Wirkstoff: Zinkoxid


Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss Zinkoxidsalbe LAW jedoch vorschriftsmäßig angewendet werden.

- Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.

- Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.

- Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

- Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.


Die Packungsbeilage beinhaltet:

1. Was ist Zinkoxidsalbe LAW und wofür wird sie angewendet?

2. Was müssen Sie vor der Anwendung von Zinkoxidsalbe LAW beachten?

3. Wie ist Zinkoxidsalbe LAW anzuwenden?

4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

5. Wie ist Zinkoxidsalbe LAW aufzubewahren?

6. Weitere Informationen


Was ist Zinkoxidsalbe LAW und wofür wird sie angewendet?

Zinkoxidsalbe LAW ist ein Hautprotektivum.


Zinkoxid wirkt abdeckend-protektiv und sekretbindend bei akuten und subakuten Dermatosen.


Was müssen Sie vor der Anwendung von Zinkoxidsalbe LAW beachten?


Zinkoxidsalbe LAWdarf nicht angewendet werden, wenn Sie

überempfindlich (allergisch) gegen Zink oder einen der sonstigen Bestandteile von Zinkoxidsalbe LAW sind.

Bei der Anwendung auf großen Hautarealen sollen nicht mehr als 20 % der Körperoberfläche behandelt werden.


Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Zinkoxidsalbe LAW

Benutzung von Kondomen

Bei der Anwendung von Zinkoxidsalbe LAW im Genital- und Analbereich kann es wegen der Hilfsstoffe Vaselin und Paraffin bei gleichzeitiger Anwendung von Kondomen aus Latex zu einer Verminderung der Reißfestigkeit und damit zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit von Kondomen kommen.


Bei Anwendung von Zinkoxidsalbe LAW mit anderen Arzneimitteln

Zinkoxidsalbe LAW darf nicht mit anderen lokal anzuwendenden Mitteln auf derselben Hautpartie gleichzeitig angewendet werden bzw. ist vor deren Anwendung vollständig zu entfernen, da andere Arzneistoffe mit Zinkoxid unwirksame Verbindungen bilden können.


Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.


Bei Anwendung von Zinkoxidsalbe LAW zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken

Keine Wechselwirkungen bekannt.


Schwangerschaft und Stillzeit

Schwangerschaft

Zinkoxid kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungs­anleitung in der Schwangerschaft angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung vermieden werden.


Stillzeit

Zinkoxid kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungs­anleitung in der Stillzeit angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung an der Brust bei stillenden Frauen vermieden werden.


Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen

Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.


Wie ist Zinkoxidsalbe LAW anzuwenden?


Wenden Sie Zinkoxidsalbe LAW immer genau nach Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Zinkoxidsalbe LAW wird einmal bis mehrmals täglich auf die betroffenen Hautstellen aufgetragen und gegebenenfalls mit Mull abgedeckt.


Die Dauer der Behandlung ist uneingeschränkt und vom Heilungsverlauf abhängig.


Welche Nebenwirkungen sind möglich?


Wie alle Arzneimittel kann Zinkoxidsalbe LAW Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem Behandelten auftreten müssen.


Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:


Sehr häufig:

mehr als 1 von 10 Behandelten

Häufig:

weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten

Gelegentlich:

weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1000 Behandelten

Selten:

weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten

Sehr selten:

weniger als 1 von 10.000 Behandelten, oder unbekannt


Nach dem Auftragen auf stark entzündete Hautpartien kann ein leichtes Brennen auftreten.

Gelegentlich können Hautrötung, Austrocknungserscheinungen, raue Haut und akanthotische Hautveränderungen auftreten, die zum Absetzen der Therapie führen.


Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwir­kungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.


Wie ist Zinkoxidsalbe LAW aufzubewahren?


Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.


Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Tube angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.


Aufbewahrungsbedingungen

Nicht über 30 °C lagern.


Hinweis auf Haltbarkeit nach Anbruch

Zinkoxidsalbe LAW ist nach dem erstmaligen Öffnen der Tube bis zum angegebenen Verfallsdatum haltbar.


WEITERE INFORMATIONEN


Was Zinkoxidsalbe LAW enthält:


Der Wirkstoff ist: Zinkoxid.


100 g Salbe enthalten 10 g Zinkoxid.


Die sonstigen Bestandteile sind: weißes Vaselin, dickflüssiges Paraffin, Glycerolmonostearat 40‑55 %, Magnesiumstearat (Ph.Eur.).


Wie Zinkoxidsalbe LAW aussieht und Inhalt der Packung:


Nahezu weiße Salbe


Originalpackung zu 25 g Salbe (N1)

Originalpackung zu 50 g Salbe (N1)

Originalpackung zu 100 g Salbe (N2)


Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller


RIEMSER Arzneimittel AG

An der Wiek 7

17493 Greifswald - Insel Riems

Telefon: 038351/760

Fax: 038351/308


Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im Oktober 2006.


pal-1719-p11 Änderungsanzeige vom 21.05.2007

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