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Glucose-Lösung 5 % Bc

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Gebrauchsinformation: Information für den Anwender


Glucose-Lösung 5 % BC


Infusionslösung


Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Anwendung dieses Arzneimittels beginnen.

Diese Packungsbeilage beinhaltet:

Was ist Glucose-Lösung 5 % und wofür wird sie angewendet?

Was muss vor der Anwendung von Glucose-Lösung 5 % beachtet werden?

Wie ist Glucose-Lösung 5 % anzuwenden?

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie ist Glucose-Lösung 5 % aufzubewahren?

Weitere Informationen

1. Was ist Glucose-Lösung 5 % und wofür wird sie angewendet?

Stoff- oder Indikationsgruppe oder Wirkungsweise

Glucose-Lösung 5 % ist eine elektrolytfreie Kohlenhydratlösung.


Anwendungsgebiete


2. Was muss vor der Anwendung von Glucose-Lösung 5 % beachtet werden?

Glucose-Lösung 5 % darf nicht angewendet werden

Aus der mit der Glucosezufuhr verbundenen Flüssigkeitsaufnahme können weitere

Gegenanzeigen resultieren. Hierzu zählen:



Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Glucose-Lösung 5 % ist erforderlich

Da glucosehaltige Infusionslösungen häufig in Stressstoffwechselsituationen (Postagressionsstoffwechsel) mit bekannter eingeschränkter Glucoseverwertung angewendet werden, sind – in Abhängigkeit von Stoffwechselzustand und applizierter Menge - häufige Kontrollen der Blutglucosekonzentration notwendig.


Darüber hinaus sind, bedingt durch die gegenseitige Beeinflussung, ggf. Kontrollen des Flüssigkeits-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Status erforderlich.


Aufgrund des Energiegehaltes bei Applikation einer kaliumfreien Lösung ist eine regelmäßige Kontrolle des Kaliumspiegels zu empfehlen.


Bei Anwendung von Glucose-Lösung 5 % mit anderen Arzneimitteln

Beim Mischen mit anderen Arzneimitteln kann der saure pH-Wert der Glucoselösung u. a. zu Ausfällungen in der Mischung führen.


Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht in Glucose-Lösungen aufgeschwemmt werden, da dies zu einer Pseudoagglutination führen kann.


Glucose-Lösungen dürfen nicht im selben System wie Blutkonserven verabreicht werden, da dies zu einer Pseudoagglutination führen kann.

Schwangerschaft und Stillzeit

Glucoselösungen werden in der Schwangerschaft häufig für die Kalorienzufuhr sowie als Trägersubstanz für andere Arzneimittel (insbesondere Oxytocin) verwendet.

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass es durch die Anwendung von Glucose-Infusionslösung während der Schwangerschaft, Wehen oder Stillzeit zu schädlichen Wirkungen auf das Kind kommt.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen

Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Be­einträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.

3. Wie ist Glucose-Lösung 5 % anzuwenden?



Wenden Sie dieses Arzneimittel entsprechend den nachfolgenden Dosierungsempfehlungen an.

Dosierung

Die Dosierung richtet sich nach dem Bedarf an Glucose und Flüssigkeit.


Erwachsene:

Eine Gesamtflüssigkeitszufuhr von 40 ml/kg Körpergewicht und Tag sollte beim Erwachsenen im Rahmen einer parenteralen Ernährung nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Für die Dosierung von Glucose gelten folgende Richtwerte:


Maximale Infusionsgeschwindigkeit:

Bis zu 5 ml Infusionslösung

(entsprechend bis zu 0,25 g Glucose)/kg Körpergewicht/Stunde


Maximale Tagesdosis:

Bis zu 120 ml Infusionslösung

(entsprechend bis zu 6 g Glucose)/ kg Körpergewicht


Unter veränderten Stoffwechselbedingungen (z. B. Postaggressionsstoffwechsel, hypoxische Zustände, Organinsuffizienz) kann die oxidative Verstoffwechselung eingeschränkt sein. Daher ist die Zufuhr ggf. auf 3 g Glucose/kg Körpergewicht/Tag zu begrenzen.


Art der Anwendung


Zur intravenösen Infusion


Dauer der Anwendung


Über die Dauer der Anwendung entscheidet der Arzt.

Wenn bei Ihnen eine größere Menge Glucose-Lösung 5 % angewendet wurde, als vorgesehen


Überdosierung kann zu Hyperglykämie, Glucosurie, Hyperosmolarität , hyperglykämischem, hyperosmolarem Koma, Überwässerung und Elektrolytstörungen führen. Die primäre Therapie der Störungen besteht in einer Reduktion der Glucosezufuhr. Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels und des Elektrolythaushaltes können mit Insulingabe und Elektrolytzufuhr behandelt werden.


Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt.


4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Bei Beachtung der Gegenanzeigen, Dosierungsempfehlungen und Hinweise sind Nebenwirkungen nicht zu erwarten.


Wenn Sie dennoch unerwünschte Wirkungen beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt mit.


5. Wie ist Glucose-Lösung 5 % aufzubewahren?

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Flaschenetikett nach „verwendbar bis“ angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.



Aufbewahrungsbedingungen

Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.



Hinweis auf Haltbarkeit nach Anbruch oder Zubereitung

Bitte verwenden Sie Glucose-Lösung 5 % BC nicht, wenn Sie Folgendes bemerken:

Reste sind zu verwerfen.

6. Weitere Informationen


Was Glucose-Lösung 5 % BC enthält

Der Wirkstoff ist Glucose-Monohydrat (Ph. Eur.).

1000 ml Infusionslösung enthalten 55,0 g Glucose-Monohydrat (entsprechend 50,0 g wasserfreie Glucose).


Sonstiger Bestandteil:

Wasser für Injektionszwecke zu 1000 ml


Theoretische Osmolarität: 278 mosm/l

Energiegehalt: 850 kJ/l 200 kcal/l

pH-Wert: 3,2 - 6,5

Titrationsazidität bis pH 7,4: < 0,4 mmol/l


Wie Glucose-Lösung 5 % BC aussieht und Inhalt der Packung

Klare, von Schwebestoffen praktisch freie, farblose bis schwach gelbliche Lösung


Packungen mit 10 Infusionsflaschen à500 ml Plastik (N 2)


Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller


BERLIN-CHEMIE AG

Glienicker Weg 125

12489 Berlin, Deutschland

Telefon: (030) 6707-0 (Zentrale)

Telefax: (030) 6707-2120


Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet: November 2008


Die folgenden Informationen sind nur für Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt:

Weitere Informationen: siehe Fachinformation.



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Glucose-Lösung 5 % BC _GI_11/2008 Seite 7 von 7 20.11.2008