Glycotana
Glycotana®, Urtinktur ENR: 0837732; Zul.-Nr.: 6837732.00.00
Textentwurf Fachinformation Änderungsanzeige gemäß § 29 AMG vom 15.07.2015
Fachinformation
1. Bezeichnung des Arzneimittels
Glycotana
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
Wirkstoff:
Syzygium cumini Urtinktur
10 ml Urtinktur enthalten:
Syzygium cumini Urtinktur 10,00 ml
10 ml entsprechen 8,97 g
3. Darreichungsform
Urtinktur zum Einnehmen
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Homöopathisches Arzneimittel bei Stoffwechselerkrankungen.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehört: Verwendung als Zusatzmittel bei Zuckerkrankheit.
4.2 Dosierung mit Einzel- und Tagesgaben, Art und Dauer der Anwendung
Zum Einnehmen für Erwachsene.
Soweit nicht anders verordnet:
Bei akuten Zuständen nehmen Erwachsene alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Tropfen ein.
Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 5 Tropfen einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Glycotana darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass eine über eine Woche hinausgehende Anwendung nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen sollte.
4.3 Gegenanzeigen
Glycotana®darf bei bekannter Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Syzygium cumini nicht eingenommen werden. Glycotana® ist bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf folgendes hingewiesen:
Erhöhte Blutzuckerwerte bedürfen grundsätzlich der Überwachung und Abklärung durch den Arzt. Die Anwendung dieses Arzneimittels bei Zuckerkrankheit sollte nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt erfolgen und ersetzt nicht die vom Arzt verordneten Maßnahmen (wie z.B. Bewegungstherapie und Diät) und Medikamente. Bei einer Insulinbehandlung ist eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erforderlich. Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Glycotana enthält 70 Vol.-% Alkohol.
Glycotana®sollte wegen des Alkoholgehaltes bei Leberkranken erst nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Kinder:
Glycotana darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Bisher sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Wechselwirkungen bekannt.
Der Patient wird darauf hingewiesen, seinen Arzt oder Apotheker zu informieren, wenn er andere Arzneimittel einnimmt / anwendet, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen / angewendet hat oder beabsichtigt, andere Arzneimittel einzunehmen / anzuwenden.
Der Patient wird über folgendes informiert: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
Glycotana® darf wegen nicht ausreichender Untersuchungen – und wegen des Alkoholgehaltes - in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
4.7
Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zur
Bedienung von
Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
4.8 Nebenwirkungen
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind bisher keine Nebenwirkungen bekannt geworden.
Der Patient wird über folgendes informiert:
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall
sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: http://www.bfarm.de
anzuzeigen.
4.9 Überdosierung
In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass eine versehent-liche Einnahme von 1 oder 2 Einzeldosen entsprechend 5 Tropfen oder 10 Tropfen mehr als vorgesehen in der Regel keine nachteiligen Folgen hat.
5 Pharmakologische Eigenschaften
Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).
5.1 Pharmakokinetische
Eigenschaften
Entfällt (Homöopathisches
Arzneimittel)
5.2 Präklinische Daten zur Sicherheit
Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Keine
6.2 Inkompatibilitäten
Bisher sind keine Inkompatibilitäten bekannt
6.3 Dauer der Haltbarkeit
3 Jahre
Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 6 Monate.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Nicht über 25 ° C aufbewahren.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Packung mit 50 ml Urtinktur N1 zum Einnehmen
Packung mit 100 ml Urtinktur N2 zum Einnehmen
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise
Keine besonderen Anforderungen
7. Inhaber der Zulassung
Harras Pharma Curarina Arzneimittel
GmbH
Am Harras 15
D-81373 München
Tel. (089) 747367-0
Telefax (089) 747367-19
www.harraspharma.de
mail@harraspharma.de
8. Zulassungsnummer
6837732.00.00
9. Datum der Erteilung der Zulassung / Verlängerung der Zulassung
30.06.1997 / 07.12.2009
10. Stand der Information
07 / 2015
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig
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