Halspastillen Pfleger Zuckerfrei
Textentwurf vom 22.08.2011 Halspastillen Pfleger zuckerfrei Seite 9
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Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels/SPC)
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Pfleger Halspastillen Pfleger zuckerfrei
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1. Bezeichnung des Arzneimittels
Halspastillen Pfleger zuckerfreiLutschpastillen
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
1 Lutschpastille enthält 3,75 mg Dickextrakt aus Primelwurzeln (6 – 10: 1), Auszugsmittel: Methanol: Wasser: konz. Ammoniaklösung (50,0 : 49,8 : 0,2).).
Sonstige Bestandteile: Ethanol, Maltitol-Lösung und Menthol.
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. Darreichungsform
Lutschpastillen
Hellbeige-bräunliche, scheibenförmige Lutschpastillen.
Durch den Gehalt an pflanzlichen Inhaltsstoffen können sich bei den Lutschpastillen Abweichungen in Bezug auf Farbe und Geschmack ergeben, die jedoch keinen Einfluss auf die therapeutische Wirkung haben.
Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.
Zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim.
Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren lassen bei Bedarf über den Tag verteilt 18 Lutschpastillen, z.B. 6 x drei Lutschpastillen durch Lutschen und Kauen zergehen.
Art und Dauer der Anwendung
Lutschpastillen durch Lutschen und Kauen zergehen lassen.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Fortbestand der Beschwerden. Im Allgemeinen beträgt die Therapiedauer eine Woche.
Wenn sich die Erkrankung nach einer Woche nicht gebessert oder sogar verschlechtert hat, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Gegenanzeigen
Halspastillen Pfleger zuckerfrei sind kontraindiziert bei:
Überempfindlichkeit gegen Primeln (Primula-Spezies), ätherische Öle, Menthol oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels.
Auf Grund des Gehaltes an Menthol dürfen Halspastillen Pfleger zuckerfrei nicht bei Patienten mit Asthma bronchiale angewendet werden. Auch bei anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen, kann die Inhalation von Menthol zur Bronchokonstriktion führen.
Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten oder bei Auftreten von Atemnot, Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Bei Patienten mit Gastritis oder Magenulcus sollte die Anwendung mit besonderer Vorsicht erfolgen.
Halspastillen Pfleger zuckerfrei sollten von Kindern unter 12 Jahren nicht eingenommen werden.
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz sollten Halspastillen Pfleger zuckerfrei nicht einnehmen.
1 Halspastille enthält 0,6 g Maltitol-Lösung entsprechend 0,04 Broteinheiten (BE). Dies ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen. Der Kalorienwert beträgt 2,3 kcal/g Maltitol-Lösung. Maltitol-Lösung kann eine leicht laxierende Wirkung haben.
Enthält Alkohol (weniger als 100 mg pro Einzelgabe).
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Keine bekannt.
Schwangerschaft und Stillzeit
Halspastillen Pfleger zuckerfrei sollten wegen nicht ausreichender Untersuchungen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Halspastillen Pfleger zuckerfrei haben keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
4.8 Nebenwirkungen
Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
Sehr häufig (≥ 1/10)
Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10)
Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100)
Selten (≥ 1/10.000 bis < 1/1.000)
Sehr selten (<1/10.000)
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht
abschätzbar)
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums
Gelegentlich: Überempfindlichkeitsreaktionen der Atemwege
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
Gelegentlich: Überempfindlichkeitsreaktionen des Magen-Darm-Bereichs
Sehr selten: Magenbeschwerden und Übelkeit
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
Gelegentlich: Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut
4.9 Überdosierung
Bei hohen Überdosen können vereinzelt Magenbeschwerden und Übelkeit auftreten. Das Präparat sollte dann bis zum Nachlassen dieser Symptome nicht mehr angewendet werden.
5. Pharmakologische Eigenschaften
Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliche Expektoranzien
ATC-Code: R05CP03
Primelwurzel besteht aus dem getrockneten Wurzelstock mit den Wurzeln von Primula veris LINNÉ und/oder Primula elatior (LINNÉ) HILL. Der im Präparat enthaltene Dickextrakt ist eine Zubereitung in wirksamer Dosierung.
Primelwurzel enthält Saponine.
Primelwurzel-Dickextrakt wirkt sekretolytisch und expektorierend.
Pharmakokinetische Eigenschaften
Es existieren keine pharmakokinetische Daten für die Saponine aus den Wurzeln von Primula.
5.3. Präklinische Daten zur Sicherheit
Primelwurzel-Dickextrakt zeigt bei oraler Gabe kaum toxische Wirkungen. Dagegen führen die in ihm enthaltenen Saponine bei parenteraler Anwendung zu einer Schädigung von Leber und Niere.
Pharmazeutische Angaben
6.1. Liste der sonstigen Bestandteile
Sternanisöl,
arabisches Gummi,
Honig-Aroma,
dünnflüssiges Paraffin,
Ethanol 96 %,
Bitterfenchelöl,
gebleichtes Wachs,
Maltitol-Lösung,
Levomenthol,
Natriumcyclamat,
Saccharin-Natrium,
gereinigtes Wasser.
6.2. Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3. Dauer der Haltbarkeit
3 Jahre.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Art und Inhalt des Behältnisses
Dose mit 40 Lutschpastillen.
Klinikpackung mit 10x40 Lutschpastillen.
6.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung
Keine besonderen Anforderungen.
Inhaber der Zulassung
Dr. R. Pfleger
Chemische Fabrik GmbH
D-96045 Bamberg
Telefon: (0951) 6043-0
Telefax: (0951) 6043-29
E-Mail: info@dr-pfleger.de
Zulassungsnummer
6169495.00.00
Datum der Erteilung der Zulassung
28.11.2005
Stand der Information
August 2011
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig