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Hyperhaes Infusionslösung


FACHINFORMATION

(Zusammenfassung der Produktmerkmale)



1. Bezeichnung des Arzneimittels

HyperHAES

Infusionslösung


2. Qualitative und Quantitative Zusammensetzung


1000 ml Infusionslösung enthält:

Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke 60,0 g

- Molare Substitution 0,43 - 0,55

- Mittleres Molekulargewicht Mw 200.000 Da

Natriumchlorid 72,0 g

Na+1232 mmol

Cl- 1232 mmol

Theoretische Osmolarität 2464 mosm/l

pH-Wert 3,5 - 6,0

Titrationsazidität < 1,0 mmol NaOH/l


3. Darreichungsform

Infusionslösung

Klare bis leicht opaleszente Lösung, farblos bis leicht gelblich.



4. Klinische Angaben

4.1 Anwendungsgebiete

Initialtherapie der akuten Hypovolämie und des Schocks (Einmalbolus, sog. “small volume resuscitation“)


Die Infusionslösung ist zum Blutvolumenersatz bestimmt, aber kann Blut oder Plasma nicht vollständig ersetzen.




4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Maximaldosierung

HyperHAES sollte mittels einmaliger Bolusgabe (ca. 4 ml/kg KG 250 ml für 60-70 kg KG) verabreicht werden.


Art der Verabreichung

Zur einmaligen intravenösen Bolusgabe bzw. Druckinfusion (eine volle Dosis sollte innerhalb von zwei bis fünf Minuten verabreicht werden).


Obwohl die Infusionslösung eine sehr hohe Osmolarität besitzt, kann das Arzneimittel periphervenös verabreicht werden. Falls vorhanden, ist eine zentralvenöse Verabreichung zu bevorzugen; diese ist jedoch nicht zwingend notwendig.


Dauer der Anwendung

HyperHAES ist zur einmaligen Verabreichung bestimmt. Eine wiederholte Verabreichung wird nicht empfohlen.


Im Anschluss an die Infusion von HyperHAES ist eine bedarfsgerechte Standard-Volumentherapie (Elektrolyte und Kolloide) durchzuführen.


Im Falle einer anschließenden Standard-Volumentherapie mit Arzneimitteln, die Hydroxyethylstärke enthalten, sollte die mit HyperHAES verabreichte Initialdosis von 15 g HES 200/0,5 in die Gesamtdosis einbezogen werden.


Wie bei der Verabreichung aller künstlichen Kolloide können anaphylaktoide Reaktionen auftreten. Während der Verabreichung müssen die Patienten sorgfältig überwacht und die Behandlung abgebrochen werden, falls Anzeichen von Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.


Anwendung bei Kindern

Es liegen keine Erfahrungen über die sichere und wirksame Anwendung von HyperHAES bei Kindern vor.


Anwendung bei älteren Patienten

Für die Anwendung bei älteren Patienten ist keine besondere Dosisanpassung erforderlich.


Hinweise für die Handhabung

Zur korrekten Handhabung und Gebrauch bitte Abschnitt 6.6 beachten.


Gegenanzeigen


Im akuten, lebensbedrohlichen hypovolämischen Schock sollte HyperHAES nicht bzw. nur unter strenger Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden, sofern eine oder mehrere folgender Krankheiten oder Zustände bekannt sind:



4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Vorsicht ist geboten bei erhöhter Serumosmolarität, insbesondere bei Diabetikern.


Serumelektrolyte, Serumosmolarität und die Volumenbilanz sollten regelmäßig überwacht werden.


Im Rahmen einer aggressiven Volumentherapie ist auf die Möglichkeit einer Blutungsverstärkung durch Erhöhung des Perfusionsdruckes und die blutverdünnende Wirkung (Hämodilution) von HyperHAES zu achten.


Der Patient sollte während der Dauer der Infusion sorgfältig überwacht werden. Wie bei der Verabreichung aller Lösungen zum kolloidalen Volumenersatz, können anaphylaktoide Reaktionen auftreten, deren pathogenetischer Mechanismus bislang unbekannt ist, jedoch gewöhnlich nicht antikörpervermittelt sind.


Um eine Hyperhydratation zu vermeiden, ist die Überwachung des Blutdruckes und der Hämodynamik erforderlich.


Falls während der ersten Behandlungsminuten Unverträglichkeitszeichen auftreten wie Schüttelfrost, Urtikaria, Hautrötungen, Gesichtsrötungen oder Blutdruckabfall muss die Infusion sofort unterbrochen werden.


Bei einer Anwendung in Situationen ohne ausgeprägte hypovolämische Schockzustände kann es insbesondere bei Einschränkung der Herzfunktion und des koronaren Blutflusses (z. B. in der Kardiochirurgie) zu relevanten Vasodilatationssymptomen (passagerer Hypotension) oder zu Hyperhydratationssymptomen (Linksherzversagen, Arrhythmien, pulmonaler Hypertension) kommen.

Die Anwendung von HyperHAESkannbei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen.



4.5 Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und sonstige Wechselwirkungen

Bei gleichzeitiger Gabe von Heparin könnte die Blutungszeit verlängert werden.


Hinsichtlich einer Erhöhung der Konzentration der Serumamylase durch die Gabe von Hydroxyethylstärke (Interferenz mit der Diagnostik von Pankreatitis) bitte Abschnitt 4.8 „Nebenwirkungen“ beachten.


4.6 Schwangerschaft und Stillzeit

Es liegen keine hinreichenden Daten für die Verwendung von HyperHAES bei Schwangeren vor.


Zur Prophylaxe einer peripartalen Hypotension, induziert durch Epiduralanästhesie, sollte das Arzneimittel nicht verabreicht werden, da ein Risiko von maternalen anaphylaktoiden Reaktionen besteht.


Stillzeit:

Es ist nicht bekannt, inwieweit HyperHAESin die Muttermilch übergeht. In Hinblick auf die mit diesem Arzneimittel verabreichte geringe Dosis an Hydroxyethylstärke wird für die Stillzeit kein Risiko erwartet.


4.7 Hinweise zur Teilnahme am Straßenverkehr und zum Bedienen von Maschinen


Nicht anwendbar.


Nebenwirkungen


Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:


Sehr häufig (≥ 1/10)
Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10)
Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100)
Selten (≥ 1/10.000 bis < 1/1.000)
Sehr selten (<1/10.000)


Folgende unerwünschte Wirkungen hypertoner Infusionslösungen werden beobachtet:


Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen:sehr häufig Hypernatriämie, Hyperchlorämie


Herz- und Gefäßerkrankungen:Bei einer Anwendung in Situationen ohne ausgeprägte hypovolämische Schockzuständekann es insbesondere bei Einschränkung der Herzfunktion und des koronaren Blutflusses (z. B. in der Kardiochirurgie) häufig zu relevanten Vasodilatationssymptomen wie passagere Hypotension oder zu Hyperhydratationssymptomen (Linksherzversagen, Arrhythmien, pulmonale Hypertension) kommen.


Folgende unerwünschte Wirkungen hypertoner Infusionslösungen werden prinzipiell als möglich erachtet:


Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen:Dehydratation


Erkrankungen des Nervensystems:zentrale pontine Myelinolyse, durch Dehydratation bzw. Gewebsschrumpfung hervorgerufene zerebrale Blutungen (Abriss meningealer Brückenvenen)


Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort: lokale Unverträglichkeitsreaktionen (Thrombophlebitiden), Phlebothrombosen nach periphervenöser Applikation


Die folgenden unerwünschten Wirkungen wurden für Infusionslösungen berichtet, die Hydroxyethylstärke enthalten:


Herz- und Gefäßerkrankungen(selten bei bestimmungsgemäßer Anwendung): einschließlich Bradykardie und Tachykardie, verlaufen gewöhnlich leicht, können jedoch schwerwiegend und lebensbedrohlich sein, falls Lungenödem und selten Hypotension mit anschließendem Herzstillstand auftreten. Eine sorgfältige Überwachung des Patienten ist notwendig und falls erforderlich, sollten sofort geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden.


Erkrankungen des Immunsystems: Anaphylaktoide Reaktionen treten selten auf und können von einfachem Hautausschlag bis hin zur Entwicklung von Kreislaufstörungen, Schock, Bronchospasmus und (in sehr seltenen Fällen) Kreislaufstillstand reichen. Falls Unverträglichkeitsreaktionen auftreten, ist die Infusion sofort zu stoppen und es sind geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.


Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums: selten bei bestimmungsgemäßer Anwendung; respiratorische Reaktionen verlaufen gewöhnlich leicht, können jedoch schwerwiegend und lebensbedrohlich sein, falls nicht-kardiales Lungenödem, Bronchospasmus und Atemstillstand auftreten. Eine sorgfältige Überwachung des Patienten ist notwendig und falls erforderlich, sollten sofort geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden.


Untersuchungen:Die Serumamylase kann häufig unter der Gabe von Hydroxyethylstärke erhöht sein (Interferenz mit der Pankreatitis-Diagnostik).


Die folgenden unerwünschten Wirkungen werden prinzipiell als möglich erachtet für Infusionslösungen, die Hydroxyethylstärke enthalten:


Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems: Bei der Gabe von Hydroxyethylstärke kann es dosisabhängig zu einer Gerinnungsstörung kommen, die über die reine Hämodilution hinausgeht.


4.9 Überdosierung


Eine Überdosierung von HyperHAES führt primär zu einer Hypernatriämie. Entsprechende Maßnahmen wie Flüssigkeitsausgleich und Einleiten einer forcierten Diurese bei Hypervolämie sind einzuleiten.


5. Pharmakologische Eigenschaften

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Plasmaersatzmittel und Plasmaproteinfraktionen.



ATC-Code: B05AA07

HyperHAES ist eine Kombination von NaCl (7,2 %) und Hydroxyethylstärke (6 % HES 200/0,5) und ist damit eine hypertone iso-onkotische Lösung.

Aufgrund der sehr hohen Osmolarität (2464 mosm/l) wird nach der Infusion rasch Flüssigkeit aus dem Interstitium nach intravasal mobilisiert.

Hämodynamische Parameter wie Blutdruck, zentraler Venendruck und Herzzeitvolumen steigen in Abhängigkeit vom zugeführten Volumen sowie der Infusionsgeschwindigkeit schnell und deutlich an. Bei erniedrigten Werten kommt es zu einer Anhebung in den Normbereich.

Diese Effekte halten allerdings nur kurzfristig an und können nur durch eine bedarfsgerechte Standardvolumentherapie im Anschluss an die Infusion von HyperHAES stabilisiert werden.

Pharmakokinetische Eigenschaften

Hydroxyethylstärke wird enzymatisch durch α-Amylase abgebaut, was zur Bildung von Oligo- und Polysacchariden verschiedenen Molekulargewichts führt.

Die Halbwertzeit der Kolloidkomponente (HES 200/0,5) beträgt ca. 4 Stunden, die Elimination erfolgt größtenteils renal; ca. 50% der verabreichten Dosis werden in weniger als 24 Stunden im Urin gefunden. Ein Teil wird vorübergehend intrakorporal gespeichert. HES 200/0,5 ist über Diafiltration eliminierbar, nicht jedoch über Dialyse, die intravasale Halbwertszeit bzw. Verweildauer korreliert mit dem Grad der Nierenfunktionseinschränkung.

Die Kochsalzkomponente wird nach 30 Minuten auf den gesamten Extrazellulärraum verteilt und später renal und zu einem kleinen Teil transkutan eliminiert.


5.3 Präklinische Daten zur Verträglichkeit

Präklinische Daten zeigen keine Hinweise auf eine Gefährdung für den Menschen bezüglich Sicherheitspharmakologie, subchronischer Toxizität, Genotoxizität, karzinogenem Potentials oder Reproduktionstoxizität.



6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Natriumhydroxid

Salzsäure

Wasser für Injektionszwecke


6.2 Inkompatibilitäten

Dieses Arzneimittel sollte nicht mit anderen Medikamenten gemischt werden, solange keine Kompatibilitätsdaten vorliegen.


Dauer der Haltbarkeit


freeflex®-Beutel 3 Jahre

HyperHAES®ist nach dem Öffnen zum sofortigen Verbrauch bestimmt.


6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht einfrieren.



6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

Kunststoffbeutel aus coextrudiertem Polyolefin (freeflex®):

1 x 250 ml, 5 x 250 ml, 10 x 250 ml, 20 x 250 ml, 30 x 250 ml, 35 x 250 ml, 40 x 250 ml(jeweils mit Umfolie)



6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise für die Handhabung

Nach dem Öffnen des Behältnisses sofort zu verbrauchen.

Zur Vermeidung von Luftembolie muss die Luft aus dem Beutel und dem Infusionssystem vor der Verabreichung durch Druckinfusion entfernt werden.


Nur verwenden, wenn Lösung klar bis leicht opaleszent, farblos bis leicht gelblich und Behältnis unbeschädigt.

Teilweise gebrauchte Beutel nicht wieder verwenden.



7. Inhaber der Zulassung

Fresenius Kabi Deutschland GmbH

D - 61346 Bad Homburg v.d.H.

Telefon: (06172) 686 0

Telefax: (06172) 686 8119

e-mail: Kundenberatung@fresenius-kabi.de


8. Zulassungs-Nummer

43901.00.00


9. Datum der Zulassung / Verlängerung der Zulassung

Mai 2000


10. Stand der Information

Juli 2008


11. Verkaufsabgrenzung

Verschreibungspflichtig

Dieses Arzneimittel enthält eine hypertone Zubereitung, deren Wirkung in der medizinischen Wissenschaft noch nicht allgemein bekannt ist und für das der pharmazeutische Unternehmer der zuständigen Bundesoberbehörde einen Erfahrungsbericht nach § 49 Abs. 6 AMG vorzulegen hat.

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