Kohle-Compretten
Fachinformation
1. Bezeichnung des Arzneimittels
Kohle-Compretten®
Tabletten
Wirkstoff: 250 mg medizinische Kohle
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
Arzneilich wirksame Bestandteile
1 Tablette enthält 250 mg medizinische Kohle.
Sonstige Bestandteile siehe unter Abschnitt 6.1.
3. Darreichungsform
Tabletten
4. Klinische Angaben
4.1. Anwendungsgebiete
- Akuter Durchfall (Diarrhoe)
- Zur Verhinderung der Resorption bei oralen Vergiftungen
- Zur Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen (z. B. Carbamazepin, Phenobarbital, Phenylbutazon, Theophyllin)
4.2. Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Durchfallerkrankungen:
Je nach Schwere des Falles werden 3 - 4-mal täglich 2 - 4 Kohle-Compretten® verabreicht.
Für Kinder wird die Hälfte dieser Dosierung empfohlen.
Kohle-Compretten® sollten auf leeren Magen mit reichlich Flüssigkeit eingenommen werden. Die Kohle-Compretten® unter Rühren in Wasser zerfallen lassen oder unzerkaut mit Flüssigkeit einnehmen. Es ist empfehlenswert, Kohle-Compretten® zusammen mit einer Glucose-Elektrolyt-Lösung zu verabreichen, um den Wasser- und Salzverlust zu ersetzen.
Kohle-Compretten® sollten bis zur Normalisierung des Stuhlgangs angewendet werden. Sollte die Behandlung nach ca. 3 Tagen erfolglos geblieben sein, müssen andere therapeutische bzw. diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden.
Vergiftungen:
In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass er bei Verdacht auf Vergiftung unverzüglich einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren soll.
Bei akuten Vergiftungen müssen, je nach Schwere des Falles, höhere Dosen medizinischer Kohle gegeben werden (0,5 - 1 g/Kilogramm Körpergewicht).
Erwachsene erhalten 2 - 4 Kohle-Compretten® pro Kilogramm Körpergewicht, Kinder 3 - 4 Kohle-Compretten® pro Kilogramm Körpergewicht. Dies entspricht folgendem Schema:
Alter bzw. Körpergewicht (kg) |
Dosierung |
Erwachsene und Jugendliche bzw. ab 60 kg Körpergewicht |
120 – 240 Kohle-Compretten® |
Kinder 10 – 14 Jahre bzw. ab 30 kg Körpergewicht |
90 – 120 Kohle-Compretten® |
Kinder 6 – 9 Jahre bzw. ab 20 kg Körpergewicht |
60 – 80 Kohle-Compretten® |
Kinder 3 – 5 Jahre bzw. ab 15 kg Körpergewicht |
45 – 60 Kohle-Compretten® |
Kinder 1 – 2Jahre bzw. ab 10 kg Körpergewicht |
30 – 40 Kohle-Compretten® |
Die Kohle ist umso wirksamer, je schneller die Einnahme nach der Aufnahme des Giftes erfolgt. Der Patient sollte unverzüglich nach Kenntnis über die Vergiftung mit der Einnahme der Kohle-Compretten® beginnen.
Die Kohle-Compretten® unter Rühren in Wasser zu einem Brei aufschwemmen und in kleinen Schlucken verabreichen. Bei bewusstlosen Patienten sollte ein Arzt oder ein Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle-Compretten® über einen Magenschlauch applizieren.
Die Gabe kann in Abständen von 2 - 4 Stunden wiederholt werden. Bei wiederholter Gabe sollte die Aufschwemmung wegen der Gefahr einer Hypochlorämie in isotonischer Kochsalzlösung oder Vollelektrolytlösung erfolgen.
30 - 60 Minuten später ist die zusätzliche Gabe von 1 Esslöffel (Erwachsene) bzw. ½ - 1 Esslöffel (Kinder) Natriumsulfat (Glaubersalz) auf 1 Glas Wasser zu empfehlen. Dieses salinisch wirkende Abführmittel bewirkt eine raschere Darmpassage. Dadurch wird erreicht, dass das an die Kohle gebundene Gift aus dem Darmtrakt entfernt wird, bevor eine partielle Desorption gebundener Giftstoffe erfolgen kann.
Zur Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen, sollte eine Kohle-Comprette pro 1 - 2 kg Körpergewicht gegeben werden. Diese Maßnahme kann alle 2 bis 4 Stunden wiederholt werden.
4.3. Gegenanzeigen
- Fieberhafter Durchfall.
- Bei Vergiftungen mit ätzenden Stoffen (starke Säuren und Laugen) sollte medizinische Kohle nicht eingenommen werden, da hierdurch diagnostische Maßnahmen wie Ösphagoskopie und Gastroskopie erschwert werden.
4.4. Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Bei verschiedenen Giften und Arzneimittel sind andere oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Medizinische Kohle ist nicht wirksam bei Vergiftungen mit organischen und anorganischen Salzen sowie Lösungsmitteln, z. B. Lithium, Thallium, Cyanid (Blausäure), Eisensalzen, Methanol, Ethanol und Ethylenglykol. Hier sind andere Maßnahmen zur Giftelimination (z. B. Magenspülung) angezeigt.
Wichtige Gifte, bei denen medizinische Kohle wirkungslos ist und eine geeignete orale Therapie bekannt ist, sind nachfolgend aufgeführt:
|
Spezifisches Gegengift (Antidot) |
Cyanid |
4-Dimethylaminophenol |
Eisenverbindungen |
Deferoxamin (Desferrioxamin) |
Lithium |
Calciumpolystyrolsulfonat |
Methanol |
Ethanol |
Ethylenglykol |
Ethanol |
Bei vielen Vergiftungen ist zusätzlich zu medizinischer Kohle auch ein spezifisches Gegengift zu verabreichen (z. B. Acetylcystein bei Paracetamolvergiftung).
4.5. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Kohle-Compretten® sollen nicht gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln verabreicht werden, da deren Wirkung vermindert werden kann.
4.6. Schwangerschaft und Stillzeit
Es liegen keine Einschränkungen bei der Einnahme in Schwangerschaft und Stillzeit vor.
4.7. Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Nicht zutreffend.
4.8. Nebenwirkungen
Bei der Einnahme von Kohle-Compretten® gegen Durchfall sind in den empfohlenen Dosierungen keine Nebenwirkungen bekannt.
Nach sehr hohen Dosen, wie sie bei Vergiftungen genommen werden, kann es in Einzelfällen zu Verstopfung und zum Darmverschluss (mechanischer Ileus) kommen, dem durch Gabe salinischer Abführmittel (z. B. Natriumsulfat) vorgebeugt werden kann.
Da medizinische Kohle unverändert wieder ausgeschieden wird, kommt es nach der Einnahme von Kohle-Compretten® zu einer Schwarzfärbung des Stuhls.
Sehr häufig: Mehr als 1 von 10 Behandelten |
Häufig: Weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten |
Gelegentlich: Weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten |
Selten: Weniger als 1 von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten |
Sehr selten: 1 oder weniger als 1 von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle |
4.9. Überdosierung
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1. Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe:
Medizinische Kohle / Adsorbens
ATC Code: A07BA01
Medizinische Kohle adsorbiert in Flüssigkeiten und Gasen gelöste Teilchen sowie Bakterien, Bakterientoxine und andere Giftstoffe. Dies beruht auf dem porösen, hochaktiven Kohlenstoffgerüst, dessen große Oberfläche eine große Bindungskapazität ermöglicht.
5.2. Pharmakokinetische Eigenschaften
Medizinische Kohle adsorbiert Giftstoffe etc. in kürzester Zeit, bis sich ein Gleichgewicht zwischen Adsorption und Desorption eingestellt hat. Medizinische Kohle verbleibt nach oraler Gabe im Darm, verhält sich inert und wird nicht resorbiert. Die an die Kohle gebundenen schädlichen Stoffe werden mit dem Stuhl ausgeschieden.
5.3. Präklinische Daten zur Sicherheit
- Reproduktionstoxikologie
Nicht bekannt.
- Mutagenes und tumorerzeugendes Potential
Nicht bekannt.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1. Liste der sonstigen Bestandteile
Bentonit, Maisstärke.
1 Tablette Kohle-Compretten® enthält ca. 0,006 BE.
6.2. Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3. Dauer der Haltbarkeit
5 Jahre
Dieses Arzneimittel soll nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.
6.4. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
6.5. Art und Inhalt des Behältnisses
Blister aus Aluminiumfolie und Hart-PVC-Folie.
Packungen mit 30 und 60 Tabletten.
6.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung
Keine besonderen Anforderungen.
7. Inhaber der Zulassung
Merck Selbstmedikation GmbH
Rößlerstraße 96
64293 Darmstadt
Tel.-Nr.: 0 61 51 / 8 56-22 60
Fax-Nr.: 0 61 51 / 8 56-22 03
www.merckselbstmedikation.de
8. Zulassungsnummer
6394559.00.00
9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung
18.2.1999 / 04.01.2011
10. Stand der Information
Januar 2011
11. Verkaufsabgrenzung
Nicht apothekenpflichtig.
Document No. 090006d1807de207v3.0 Object No. 0900babe8038a5df |
C O N F I D E N T I A L I N F O R M A T I O N |
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