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Nobilis Reo 1133

GEBRAUCHSINFORMATION

Nobilis REO 1133

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und, wenn unterschiedlich, des Herstellers, der für die Chargenfreigabe verantwortlich ist

Zulassungsinhaber:

Intervet Deutschland GmbH

Postfach 1130

D-85701 Unterschleißheim

Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:

Intervet International b.v.

Wim de Körverstraat 35 5831 AN Boxmeer Niederlande

Bezeichnung des Tierarzneimittels

Nobilis REO 1133

Reovirus-Lebendimpfstoff (Stamm 1133), gefriergetrocknet, für Hühner.

Trockensubstanz zur subkutanen Injektion nach Auflösung in Diluent Poultry Freeze-Dried.

Arzneilich wirksame(r) Bestandteil(e) und sonstige Bestandteile

1 Dosis enthält:

REO Virus (Stamm 1133)    mind. 3,1 log10 GKID50

Wirtssystem SPF-HEF Zellkultur

Anwendungsgebiet(e)

Aktive Immunisierung von Hühnern gegen die Tenosynovitis (virale Arthritis). Zur Vorimpfung (Priming) bei nachfolgender Anwendung eines inaktivierten Reovirus-Impfstoffes (Booster).

Gegenanzeigen

Klinisch erkrankte oder geschwächte Tiere sind von der Impfung auszuschließen. Nicht später als 12 Wochen vor dem erwarteten Legebeginn anwenden.

Nebenwirkungen

Keine bekannt.

Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier/Ihren Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt mit.

Zieltierart(en)

Hühner

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

1 Impfstoffdosis ( 0,2 ml des resuspendierten Impfstoffes) pro Tier.

Die Verabreichung erfolgt als subkutane Injektion unter die Nackenhaut.

Der Impfstoff wird wie folgt zur Impfung vorbereitet:

Die Trockensubstanz wird mit der entsprechenden Menge des Lösungsmittels Diluent Poultry Freeze-Dried resuspendiert (1000 Impfstoffdosen mit je 200 ml Diluent Poultry Freeze-Dried).

Mit einer sterilen Injektionsspritze wird ein Teil des Lösungsmittels in das ImpfstoffFläschchen überführt, um die Trockensubstanz vollständig zu lösen. Anschließend wird der gesamte Inhalt in die Injektionsspritze aufgenommen, in die Lösungsmittel-Flasche verbracht und vorsichtig geschüttelt. Der gebrauchsfertig zubereitete Impfstoff ist zum unmittelbaren Verbrauch bestimmt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Immunprophylaxe gegen Reovirus-Infektionen besteht in der Übertragung spezifischer maternaler Antikörper über das Brutei auf die Nachkommen. Um die Immunisierung zu optimieren, wird ein Impfprogramm empfohlen, das sowohl den Gebrauch von Lebendvirusimpfstoff als auch inaktiviertem Reovirus-Impfstoff vorsieht. In Abhängigkeit von Infektionsdruck und Antikörperstatus können Küken bereits in den ersten Lebenswochen für Reovirus-Infektionen empfänglich sein. Nobilis Reo 1133 kann bei gesunden Tieren ab dem 5. Lebenstag eingesetzt werden.

Impfempfehlungen:

5. Lebenstag 5.- 7. Lebenswoche 9.-11. Lebenswoche


16.- 20. Lebenswoche


Nobilis Reo 1133 (in infektionsgefährdeten Beständen)

Nobilis Reo 1133

Nobilis Reo 1133 (jedoch nicht später als 12 Wochen vor dem erwarteten Legebeginn)

oder inaktivierter Reovirus-Impfstoff (frühestens 4 Wochen, besser 6 Wochen nach der letzten Lebendimpfung mit Nobilis Reo 1133)

inaktivierter Reovirus-Impfstoff (jedoch nicht später als 4 Wochen vor dem erwarteten Legebeginn)

Küken entwickeln in der Regel nach Verabreichung des Impfstoffes Nobilis Reo 1133 innerhalb von 14 Tagen eine belastbare Immunität. Maternale Antikörpertiter zum Zeitpunkt der Impfung haben dabei keinen nachteiligen Einfluss auf die Immunitätsausbildung.

Nach korrekt durchgeführtem Impfprogramm entwickeln Elterntiere gleichmäßige und hohe Antikörpertiter, die über die gesamte Legeperiode erhalten bleiben. Die höchsten Antikörpertiter werden induziert, wenn im Anschluss an die Vorimpfung mit dem Lebendimpfstoff Nobilis Reo 1133 eine zweimalige Anwendung von inaktiviertem Reovirus-Impfstoff (sowohl in der 9. bis 11. als auch in der 16. bis 20. Lebenswoche) erfolgt. Die Immunisierung der Elterntiere minimiert die Replikation von Feldvirus und reduziert somit die Inzidenz der transovariellen (vertikalen) Übertragung von Feldvirus auf die Nachkommen. Maternale Antikörper, die über das Brutei übertragen werden, helfen die Nachkommen gegen die klinischen Folgeerscheinungen einer Frühinfektion (horizontale Übertragung) zu schützen.

Hinweise für die richtige Anwendung

Nicht bei bereits legenden Tieren anwenden.

Faktoren, die eine Immunsuppression verursachen (wie latente Infektionen durch Kokzidien, Mycoplasmen oder das Virus der Marek’schen Krankheit), können die Impfung komplizieren oder die Immunitätsausbildung beeinträchtigen. Nicht gemeinsam mit Impfstoffen gegen die Marek’sche Krankheit oder mit Lebendimpfstoffen gegen die Infektiöse Bursitis (Gumboro Disease) anwenden.

Es liegen keine Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit der gleichzeitigen Anwendung dieses Impfstoffs mit einem anderen vor. Deshalb wird empfohlen, innerhalb von 14 Tagen vor oder nach der Impfung mit diesem Produkt keine anderen Impfstoffe anzuwenden.

Es ist empfehlenswert, die Impfstoff-Flasche während der Anwendung von Zeit zu Zeit zu schütteln.

Nur sauberes, steriles Impfbesteck verwenden. Die Impfnadeln sind während des Impfprozesses des Öfteren zu wechseln.

Wartezeit

Null Tage

Besondere Lagerungshinweise

Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.

Impfstoff:

Im Kühlschrank lagern (2°C - 8°C), vor Licht und Frost schützen.

Lösungsmittel Diluent Poultry Freeze-Dried:

Unter 25 °C lagern. Vor Frost schützen.

Haltbarkeit nach Auflösung oder Rekonstitution gemäß den Anweisungen: 3 Stunden.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

Besondere Warnhinweise

Keine.

Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel- oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich

Lebendimpfstoff! Angebrochene und leere Flaschen sowie alle verwendeten Utensilien sind sofort zu desinfizieren und anschließend zu sterilisieren bzw. entsprechend den geltenden Vorschriften unschädlich zu beseitigen.

Genehmigungsdatum der Packungsbeilage

Oktober 2013

Weitere Angaben

Handelsform:

1000 Impfstoffdosen + Lösungsmittel

Verschreibungspflichtig

Zul.-Nr. 158a/95

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