Rabdomun
alt informationenGEBRAUCHSINFORMATION
Rabdomun®
Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder und Pferde
1 NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS
Zulassungsinhaber:
Pfizer GmbH Linkstraße 10 10785 Berlin
Hersteller:
Pfizer Animal Health Rue Laid Burniat 1 B 1348 Louvain-la-Neuve Belgien
Eine Dosis zu 1 ml Impfstoff enthält:
Arzneilich wirksamer Bestandteil:
Tollwut -Antigen (Flury LEP), inaktiviert, > 1 I.U.* in Babyhamsternieren-Zelllinie vermehrt
Adjuvans:
Aluminiumhydroxid (3% w/v) 2,1 mg
Konservierungsstoff:
Thiomersal < 0,1 mg
*) I.U.: Internationale Einheit gemäß Europäischem Arzneibuch
Aussehen:
farblose Flüssigkeit mit weißem, leicht suspendierbarem Präzipitat
Zur aktiven Immunisierung von Hunden, Katzen, Rindern und Pferden gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität.
Beginn der Immunität:
Belastbarer Impfschutz bei Hunden, Katzen, Rindern und Pferden ist ca. 14 Tage nach der Impfung ausgebildet.
Bis dahin sollten geimpfte Tiere keinem Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Die Dauer der Immunität beträgt bei Hund und Rind 3 Jahre, bei der Katze 4 Jahre und beim Pferd 18 Monate.
5. GEGENANZEIGEN
Keine
6. NEBENWIRKUNGEN
Katze:
Lokale Ödeme mit einem Durchmesser von bis zu 2 cm können nach der Impfung auftreten und klingen innerhalb von 24 Stunden wieder ab. In seltenen Fällen kann sich ein fibröses Knötchen mit einem Durchmesser von bis zu 2 cm innerhalb von 10 Tagen nach der Impfung bilden. Diese Knötchen klingen normalerweise innerhalb von 4 Wochen wieder ab. Sollten die Knötchen länger bestehen bleiben, wird eine chirurgische Exzision empfohlen.
Hund:
Lokale Ödeme mit einem Durchmesser von bis zu 2,5 cm können nach der Impfung auftreten und klingen innerhalb von 3 Wochen wieder ab.
Die Impfung kann in seltenen Fällen bei Hunden und Katzen eine anaphylaktoide Überempfindlichkeitsreaktion (z.B. Gesichtsödem) sowie Erbrechen und Juckreiz hervorrufen. Die Behandlung sollte symptomatisch erfolgen.
Das Auftreten von Fieber nach der Impfung wurde selten beobachtet.
Rind:
Einen Tag nach der Impfung kann es zu einer Schwellung (Granulom) mit einem Durchmesser von bis zu 6 cm kommen. Diese Schwellungen klingen normalerweise innerhalb von 21 Tagen ab.
Pferd:
Nach der Impfung wurden keine Nebenwirkungen beobachtet.
Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind) bei geimpften Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt mit.
7. ZIELTIERART(EN)
Für Hunde, Katzen, Rinder und Pferde
Dosis: 1ml Applikation:
Die Anwendung erfolgt bei Hund, Katze und Rind subkutan. Beim Pferd erfolgt die Anwendung intramuskulär.
Der Impfstoff ist vor Gebrauch gut zu schütteln.
Erstimpfung:
Hund / Katze:
Einmalige Immunisierung ab einem Alter von 12 Wochen.
Rind:
Einmalige Immunisierung ab einem Alter von 3 Monaten.
Rinder sollen spätestens 14 Tage vor Weideaustrieb immunisiert werden.
Pferd:
Einmalige Immunisierung ab einem Alter von 3 Monaten.
Wiederholungsimpfung:
Zur Gewährleistung des Impfschutzes gegen Tollwut ist eine Wiederholungsimpfung bei Hund und Rind im Abstand von 3 Jahren, bei der Katze im Abstand von 4 Jahren und beim Pferd im Abstand von 18 Monaten ausreichend.
9. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
10. WARTEZEIT
Rind, Pferd: Null Tage
11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE
Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.
Gekühlt lagern und transportieren (2 °C - 8 °C).
Vor Licht schützen.
Nicht einfrieren.
Der Impfstoff muss nach Anbruch sofort verwendet werden und darf nicht aufbewahrt werden.
Der Impfstoff darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwendet werden.
Nur zur Anwendung bei Tieren.
Nur gesunde Tiere impfen.
Der Impfstoff darf nicht bei trächtigen und laktierenden Hunden, Katzen und Pferden angewendet werden, da keine entsprechenden Studiendaten zur Verfügung stehen. Trächtige und laktierende Rinder können geimpft werden.
Katzen nicht im Nackenbereich (interscapulär) impfen!
Katzen sind durch subkutane Injektion an der seitlichen Bauchwand zu impfen. Sollte sich an der Injektionsstelle ein Knötchen bilden, das länger als 4 Wochen bestehen bleibt, wird eine chirurgische Exzision empfohlen.
Es liegen keine Informationen zur gegenseitigen Verträglichkeit (Kompatibilität) dieses Impfstoffs mit einem anderen vor. Daher ist die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der Anwendung dieses Impfstoffs mit einem anderen nicht nachgewiesen.
Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.
Überdosierung:
Hund, Katze und Rind:
Bei Anwendung der doppelten empfohlenen Dosis wurden keine anderen als die oben beschriebenen Symptome beobachtet. Die entstehenden Schwellungen können größer sein und länger persistieren als nach Anwendung der normalen Dosis.
Pferd:
Bei Anwendung der doppelten Dosis können sich leichte Schwellungen zeigen, die innerhalb von 4 Tagen abklingen.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
14. GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE
Mai 2012
15. WEITERE ANGABEN
Handelsformen:
Durchstechflaschen aus Typ-1-Glas mit Gummistopfen und Aluminiumbördelkappe.
10 x 1 ml Durchstechflaschen 20 ml Durchstechflasche
Verschreibungspflichtig
Zul.-Nr.: PEI.V.03544.01.1
Hinweis
Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung:
Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
Das gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
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