Saltadol 331 Mosm/L Pulver Zur Herstellung Einer Lösung Zum Einnehmen
alt informationenTextspezifikation ARI SP T PFI 437000-02
Saltadol 331 mosm/l Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
Wortlaut der für die Fachinformation vorgesehenen Angaben
Stand: 072013
Fachinformation
1. Bezeichnung des Arzneimittels
Saltadol® 331 mosm/l Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
1 Portionsbeutel mit 5,58 g Pulver enthält:
D-Glucose 4,00 g
Natriumchlorid 0,70 g
Natriumhydrogencarbonat 0,50 g
Kaliumchlorid 0,30 g
Elektrolytgehalt der fertigen Lösung:
Na+ 90 mmol/l = 90 mval/l
K+ 20 mmol/l = 20 mval/l
Cl- 80 mmol/l = 80 mval/l
HCO3- 30 mmol/l = 30 mval/l
D-Glucose 111 mmol/l
Theoretische Osmolarität = 331 mosm/l
Hinweis:
Ein Beutel Saltadol® enthält 4 g D-Glucose (0,33 BE).
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. Darreichungsform
Pulver
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Zur oralen Elektrolyt- und Flüssigkeitszufuhr (Ausgleich von Salz- und Wasserverlusten) bei Durchfallerkrankungen.
Hinweise:
Jede Diarrhoe kann ein Anzeichen einer schweren Erkrankung sein. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern können Durchfälle, vor allem bei gleichzeitigem unstillbaren Erbrechen, rasch zu schweren Krankheitserscheinungen (Bewußtseinstrübung, Schock) führen. Es ist daher bei der Durchfallbehandlung von Säuglingen und Kleinkindern in jedem Fall ein Arzt hinzuzuziehen!
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet, erhalten
Säuglinge:
bei Weglassen jeder Nahrung über 24 Stunden verteilt eine Trinkmenge von 120 - 150 ml pro kg/Körpergewicht. Pro Stunde sollte die Trinkmenge ca. 10 ml/kg Körpergewicht betragen. Die Tagesdosis sollte bei Säuglingen auf 6 Beutel begrenzt werden.
Kleinkinder, Schulkinder und Erwachsene:
nehmen, je nach Bedarf, mehrmals täglich den Inhalt eines Beutels, gelöst in 200 ml Flüssigkeit, ein.
Erwachsenekönnen bei starkem Durchfall bis zu 4 Liter Saltadol® über den Tag verteilt trinken. Dies entspricht einer Menge von 20 Beuteln.
Dieses Arzneimittel enthält in einem Beutel 4 g D-Glucose. Somit werden bei Beachtung der Dosierungsanleitung bei jeder Anwendung 4 g D-Glucose zugeführt.
Zum Einnehmen nach Auflösen in abgekochtem, abgekühltem Wasser oder Tee. Der Inhalt eines Beutels wird in 200 ml Flüssigkeit aufgelöst.
Die jeweilige Dauer der Anwendung richtet sich nach der Anweisung des Arztes. In der Regel dauert die Saltadol® -Behandlung bei Säuglingen und Kleinkindern 6 – 12 Stunden, maximal 24 Stunden. Schulkinder und Erwachsene nehmen Saltadol® nach Anweisung des Arztes bis zum Abklingen des Durchfalls ein.
4.3 Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile.
Akute und chronische Ausscheidungsstörungen der Nieren (akute und chronische Niereninsuffizienz), metabolische Alkalose, unstillbares Erbrechen, Kohlenhydrat-Resorptionsstörungen (Monosaccharid-Malabsorption), Bewußtseinstrübung, Schock.
Bei einigen Flüssigkeitsmangelzuständen ist die Behandlung mit Saltadol® nicht angezeigt, z. B. bei akuten abdominalen Obstruktionen.
Bei Patienten mit Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und erhöhtem Blutdruck ist vor Beginn der Behandlung die mit Saltadol® zugeführte Natrium- und Volumenmenge zu berücksichtigen.
Hinweis
Wegen des hohen Glucosegehaltes sollte Saltadol® von Diabetikern nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt angewendet werden.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Bei Herzinsuffizienz und Hypertonie sind Volumen- und Natriummenge zu beachten.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Die Wirkung herzwirksamer Glykoside kann herabgesetzt werden. Patienten, die eine gleichzeitige Therapie mit derartigen Glykosiden erhalten sind sorgfältig in ihrem Kaliumgehalt zu überwachen.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
entfällt
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
entfällt
4.8 Nebenwirkungen
Als Folge einer durch Kalium bedingten Magenreizung können Übelkeit und Erbrechen auftreten.
4.9 Überdosierung
Bei intakter Nierenfunktion können keine Überdosierungen auftreten. Therapiebegleitend ist auf eine ausreichende Zufuhr von Wasser oder von salzarmen Lösungen neben der Therapie zu achten.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe:D-Glucose-Elektrolyt-Mischung
ATC-Code: A07CA50
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Die orale Therapie der Dehydration basiert auf der Annahme, dass bei akuten Diarrhöen die Sekretion der Darmschleimhaut der unteren Darmabschnitte zwar gestört, die Resorptionsmechanismen aber weiterhin intakt sind. Natrium und Glukose werden aus dem Darm in das Zellinnere transportiert, was eine Wasserresorption zur Folgt hat.
Das in Saltadol® enthaltene Kalium soll durchfallbedingte Kaliumverluste ausgleichen, während das Natriumhydrogencarbonat einer häufig die Diarrhö begleitende metabolische Azidose vorbeugen soll.
Die WHO empfiehlt eine Elektrolyt-Glucose-Mischung zur Basistherapie von Durchfallerkrankungen. Als ORS (Orales-Rehydratations-Salz) entspricht Saltadol® dieser Empfehlung.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Saltadol® sind keine toxischen Effekte der Einzelkomponenten zu erwarten.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Hochdisperses Siliciumdioxid, Saccharin-Natrium (Ph. Eur.), Ananasaroma, Orangenaroma
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
2 Jahre
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Nicht über +25 Cº lagern.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Faltschachtel mit Pulverbeutel (Aluminiumfolien-Beutel),
Inhalt des Beutels: 5,58 g Pulver
10 Beutel N1
20 Beutel N2
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung
Keine besonderen Anforderungen.
7. Inhaber der Zulassung
Aristo Pharma GmbH
Wallenroder Straße 8-10
13435 Berlin
Tel.: +49 30 71094 200
Fax: +49 30 71094 250
8. Zulassungsnummer
3690.00.00
9. Datum der Erteilung der Zulassung / Verlängerung der Zulassung
10.05.1983/04.06.1998
10. Stand der Information
Juli 2013
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig
bd7ff6856f2bc97a7b891af4bc36fb5e.rtf Stand: Dezember 2006 Seite: 8 von 8