Tollwutglobulin Mérieux P
1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
Tollwutglobulin Merieux® P mind. 150 I.E./ml Injektionslösung
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
Tollwut-Immunglobulin vom Menschen
1 Durchstechflasche (2 ml) enthält pro 1 ml:
Protein vom Menschen (100 - 160 mg),
darin enthaltenes Tollwut-Immunglobulin: mind. 150 I.E.1
Dies entspricht mind. 300 I.E. pro Durchstechflasche (2 ml).
1 I.E. = Internationale Einheiten
Tollwutglobulin Merieux P wird aus Blutplasma von Spendern hergestellt, die einen Impfschutz gegen Tollwut besitzen.
Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. DARREICHUNGSFORM
Injektionslösung
Tollwutglobulin Merieux P ist eine klare, blassgelbe bis hellbraune Injektionslösung.
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Anwendungsgebiete
Postexpositionelle Tollwut-Prophylaxe bei Personen, bei denen der Verdacht einer Tollwut-VirusExposition besteht (siehe Tabelle 1) aufgrund von:
- Biss-, Kratz- oder sonstigen Verletzungen, die durch ein tollwütiges oder tollwutverdächtiges Tier verursacht wurden
- Kontamination von Schleimhäuten und frischen Hautverletzungen mit infektiösem Gewebe oder Speichel eines tollwütigen oder tollwutverdächtigen Tieres
- Kontamination von Schleimhäuten und frischen Hautverletzungen mit der Impfflüssigkeit eines Impfstoffköders
Tollwutglobulin Merieux P allein stellt keine Anti-Tollwut-Behandlung dar. Unter Berücksichtigung offizieller Empfehlungen ist gleichzeitig mit Tollwutglobulin Merieux P immer ein Tollwut-Impfstoff zur aktiven Immunisierung gegen Tollwut anzuwenden.
Bei mit Tollwut-Impfstoff vollständig geimpften Personen kann nur der Impfstoff gegeben werden. Als vollständig geimpft gelten alle nicht immunsupprimierten Personen, die sowohl eine vollständige Grundimmunisierung (3 Injektionen) bzw. eine frühere vollständige postexpositionelle Prophylaxe als auch alle notwendigen Auffrischimpfungen (zunächst 1 Jahr nach der ersten Impfung, dann alle 5 Jahre) erhalten haben.
4.2 Dosierung und Art der Anwendung
Dosierung
Die Behandlung richtet sich nach der Art des Kontakts, dem Tollwutstatus des Tieres und dem Immunisierungsstatus des Patienten (siehe Tabelle 1).
Eine postexpositionelle Prophylaxe besteht aus der Gabe von Tollwutglobulin Merieux P und einer vollständigen Impfserie mit einem Tollwut-Impfstoff zur aktiven Immunisierung.
Säuglinge, Kinder und Erwachsene
Wenn die Verabreichung von Tollwut-Immunglobulin lt. Tabelle 1 indiziert ist, erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene einmalig 20 I.E./kg Körpergewicht. Zeitgleich wird die 1. Dosis eines Tollwut-Impfstoffs zur aktiven Immunisierung verabreicht.
Es soll weder eine höhere Dosierung von Tollwut-Immunglobulin verabreicht werden noch eine mehrfache Anwendung erfolgen, um die Wirkung des simultan verabreichten Tollwut-Impfstoffs nicht zu beeinträchtigen. Dies gilt auch, wenn die Simultanprophylaxe erst verspätet begonnen wird.
Die Injektion sollte so früh wie möglich, gleichzeitig mit der ersten Impfstoffgabe erfolgen. Weitere Dosen des Impfstoffs sollten gemäß offizieller Impfempfehlungen bzw. Herstellerangaben verabreicht werden.
Wenn das Tollwut-Immunglobulin nicht mit der ersten Tollwut-Impfstoffgabe verabreicht wurde, kann es noch bis Tag 7 nach der ersten Impfstoffgabe injiziert werden (nicht später als mit der 3. Impfung).
Bei multiplen Wunden kann es sinnvoll sein, die benötigte Dosis Tollwut-Immunglobulin mit dem Zwei- bis Dreifachen an 0,9%iger Kochsalzlösung zu verdünnen, um alle Wunden ausreichend mit Immunglobulin infiltrieren zu können.
Art der Anwendung
Sofortige Wundbehandlung siehe Abschnitt 13. „Behandlungshinweise“!
Tollwutglobulin Merieux P wird intramuskulär verabreicht.
Je nach Wundregion sollte möglichst viel der Dosis des zu verabreichenden Tollwut-Immunglobulins möglichst tief in und um die Wunde herum infiltriert werden. Der Rest wird langsam intramuskulär verabreicht. Dabei ist eine Injektionsstelle zu wählen, die möglichst weit entfernt von der Injektionsstelle des Impfstoffs liegt.
Bei größeren Immunglobulinmengen (> 2 ml für Kinder, > 5 ml für Erwachsene) ist eine Verteilung auf mehrere intramuskuläre Depots zu empfehlen.
Tollwutglobulin Merieux P und Tollwut-Impfstoff sind grundsätzlich an unterschiedlichen Stellen und unter Verwendung verschiedener Spritzen zu injizieren.
Wenn die intramuskuläre Verabreichung aufgrund von Blutgerinnungsstörungen kontraindiziert ist, kann die Injektion auch subkutan erfolgen. Es gibt jedoch keine klinischen Daten, die die klinische Wirksamkeit der subkutanen Anwendung untermauern.
Tollwutglobulin Merieux P darf nicht intravasal verabreicht werden (siehe auch Abschnitt 4.4).
Vorsichtsmaßnahmen vor / bei der Handhabung bzw. vor / während der Anwendung des Arzneimittels
Hinweise zur Handhabung von Tollwutglobulin Merieux P vor der Anwendung siehe Abschnitt 6.6.
4.3 Gegenanzeigen
Keine. Da eine Erkrankung an Tollwut immer zum Tode führt, gibt es für die Verabreichung von Tollwut-Immunglobulin keine Gegenanzeigen.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Tollwutglobulin Merieux P ist ein Blutprodukt.
Allergische Reaktionen auf Tollwut-Immunglobuline vom Menschen, die intramuskulär angewendet werden, sind selten. Im Fall eines Schocks sind die Standard-Empfehlungen zur Schocktherapie zu befolgen.
Patienten sollten nach der Injektion mindestens 20 Minuten überwacht werden.
Echte Überempfindlichkeitsreaktionen sind selten.
Tollwutglobulin Merieux P darf nicht intravasal verabreicht werden.
Tollwutglobulin Merieux P enthält geringe Mengen IgA. Bei Patienten mit IgA-Mangel kann es zur Antikörperbildung gegen IgA und dadurch zur anaphylaktischen Reaktion nach Verabreichung von IgA-haltigen Blutprodukten kommen.
In seltenen Fällen kann es nach Gabe von Tollwutglobulin Merieux P zu Blutdruckabfall und einer anaphylaktischen Reaktion kommen, auch bei Patienten, die frühere Behandlungen mit humanen Immunglobulinen gut vertragen haben.
Bei Verdacht auf allergische oder anaphylaktische Reaktionen ist die Injektion sofort zu stoppen. Im Falle eines Schocks sind geeignete Maßnahmen zur Schocktherapie einzuleiten.
Um das Risiko einer Infektionsübertragung durch die Anwendung von aus Blut oder Plasma hergestellten Arzneimitteln zu reduzieren, erfolgt eine sorgfältige Auswahl der Plasmaspender. Plasmaspenden und -pools werden auf Infektionsmarker und bestimmte Virentypen (insbesondere HIV1, HIV2, HCV, HBV) hin untersucht. Der Herstellungsprozess selbst beinhaltet Maßnahmen zur Abtrennung/Inaktivierung von Viren (Ausfällung mit Alkohol/Pasteurisierung bei 60° C über 10 Stunden). Dennoch kann bei Anwendung von aus menschlichem Blut oder Plasma hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Erregern - vor allem bisher unbekannter Natur - nicht völlig ausgeschlossen werden.
Die getroffenen Maßnahmen sind effektiv gegen behüllte Viren, wie z. B. gegen Humane Immundefizienz-Viren (HIV), Hepatitis B-Viren (HBV) und Hepatitis C-Viren (HCV). Gegen unbehüllte Viren wie Hepatitis A-Viren (HAV) und Parvoviren B19 sind die Maßnahmen nur eingeschränkt wirksam. Es gibt dennoch genügend klinische Erfahrung, dass durch Immunglobulingabe weder Hepatitis A noch Parvovirus B19-Infektionen übertragen werden. Dies weist darauf hin, dass der Antikörpergehalt selbst einen Beitrag zur Virussicherheit leistet.
Zu Dokumentationspflichten siehe Abschnitt 13.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen Tollwut-Impfstoff
Tollwutglobulin Merieux P sollte unbedingt gleichzeitig mit Tollwut-Impfstoff verabreicht werden. Dabei sind die Injektionen an unterschiedlichen Injektionsstellen mit separaten Spritzen zu verabreichen.
Es sollte weder eine höhere Dosierung von Tollwutglobulin Merieux P verabreicht werden noch eine mehrfache Anwendung erfolgen, um den Impfschutz, der durch den simultan verabreichten TollwutImpfstoff entsteht, nicht zu beeinträchtigen.
Virus-Lebendimpfstoffe
Nach Anwendung von Immunglobulinen kann die Wirkung von Virus-Lebendimpfstoffen (z. B. Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellen-Impfstoffe) bis zu 3 Monate beeinträchtigt sein. Nach Injektion von Tollwutglobulin Merieux P sollte deshalb ein zeitlicher Abstand von mindestens 6 Wochen (vorzugsweise 3 Monate), bis zur Verabreichung solcher Impfstoffe eingehalten werden. Falls der Patient innerhalb der letzten 2 Wochen vor der Immunglobulingabe mit einem der genannten Virus-Lebendimpfstoffe geimpft wurde, kann eine post-vakzinale Kontrolle des Antikörperspiegels (3 Monate nach Verabreichung von Tollwutglobulin Merieux P) hilfreich sein, um ggf. über die Verabreichung einer zusätzlichen Impfstoff-Dosis zu entscheiden.
Sonstige Impfstoffe
Zu Impfstoffen aus inaktivierten Erregern, Toxoiden oder entsprechenden Kombinationsimpfstoffen ist kein Zeitabstand erforderlich. Bei simultaner Gabe werden die Injektionen an kontralateralen Körperstellen verabreicht.
Serologische Untersuchungen
Nach Verabreichung von Immunglobulinen kann es vorübergehend zu einem Anstieg verschiedenster Antikörper kommen, da dem Patienten ein breites Spektrum von Antikörpern zugeführt wird. Dies kann zu falsch-positiven Ergebnissen führen.
Die Übertragung von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (z. B. A, B und D) kann serologische Tests zum Nachweis von Erythrozyten-Antikörpern, wie z. B. den Antiglobulin-Test (Coombs Test), beeinträchtigen.
4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangerschaft
Keine Gegenanzeige. Wegen der Gefahr des tödlichen Ausgangs einer Tollwut-Infektion ist eine Schwangerschaft keine Gegenanzeige für eine erforderliche postexpositionelle Prophylaxe.
Es wurden keine kontrollierten klinischen Studien zur Unbedenklichkeit in der Schwangerschaft durchgeführt. Es wurden keine experimentellen Studien an Tieren durchgeführt, da das Produkt artenspezifisch ist (immunologische Inkompatibilität).
Stillzeit
Immunoglobuline gehen in die Muttermilch über.
Fertilität
Es liegen keine Daten zur Fertilität vor.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es wurden keine Studien zu Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen durchgeführt.
4.8 Nebenwirkungen
Die Informationen zu Nebenwirkungen stammen aus klinischen Studien und der Post-MarketingBeobachtung weltweit.
Bei der Bewertung der Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
Sehr häufig (> 1/10)
Häufig (> 1/100, < 1/10)
Gelegentlich (> 1/1.000, < 1/100)
Selten (> 1/10.000, < 1/1.000)
Sehr selten (< 1/10.000)
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)
Es gibt keine robusten Daten zur Häufigkeit von Nebenwirkungen aus klinischen Studien. Die folgenden Nebenwirkungen sind nach Verabreichung von humanem Tollwut-Immunglobulin aufgetreten:
Erkrankungen des Immunsystems Allergische Reaktion, anaphylaktischer Schock
Herzerkrankungen
Tachykardie
Gefäßerkrankungen
Blutdruckabfall
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts Übelkeit, Erbrechen
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes Generalisierter Juckreiz, Ausschlag
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort Fieber, Schüttelfrost, Lokalreaktionen
Bezogen auf die Anzahl von Personen, denen Tollwut-Immunglobulin verabreicht wurde, führt die geschätzte Melderate zur Einstufung dieser Nebenwirkungen als „nicht bekannt“.
Sonstige mögliche Nebenwirkungen
Folgende zusätzliche Nebenwirkungen wurden bei der Gabe anderer Tollwut-Immunglobuline vom Menschen beobachtet:
Kopfschmerz, Erythem, Juckreiz, Arthralgie, Unwohlsein
An der Injektionsstelle: Schwellung, Schmerz, Erythem, Verhärtung, Wärmegefühl, Juckreiz, Ausschlag
Zum Risiko der Übertragung von Krankheitserregern siehe Abschnitt 4.4.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie
ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.
Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen
Tel: +49 6103 77 0
Fax: +49 6103 77 1234 Website: www.pei.de anzuzeigen.
4.9 Überdosierung
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Immunglobulin ATC-Code: J06BB05
Tollwut-Immunglobulin vom Menschen enthält hauptsächlich Immunglobulin G (IgG) mit einem besonders hohen Anteil von Antikörpern gegen das Tollwutvirus.
Der pharmakologische Wirkmechanismus von Tollwut-Immunglobulin vom Menschen beruht im Wesentlichen auf der Neutralisation des Tollwut-Virus an der Körpereintrittsstelle.
Eine lokale Infiltration der passiven Immunisierung ist äußerst wichtig, weil die Serumspiegel virusneutralisierender Antikörper nach nur intramuskulärer Verabreichung niedrig oder nur geringfügig sein können.
Eine Immunität nach aktiver Impfung ist erst durchschnittlich 14 Tage nach der ersten Impfung nachweisbar (nach Abschluss des vollständigen postexpositionellen Dosierschemas). Humane Tollwut-Immunglobuline sorgen in diesem Zeitraum für Schutz.
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Messbare zirkulierende Antikörperkonzentrationen werden etwa 20 Minuten nach intramuskulärer Verabreichung erreicht. Das Maximum der Serumkonzentration wird normalerweise nach 2 bis 3 Tagen erreicht. Die Halbwertszeit beträgt bei Personen mit normalen IgG-Spiegeln 3 bis 4 Wochen.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Es wurden Studien zur akuten Toxizität an Mäusen und Ratten (5 männliche und 5 weibliche Tiere jeder Art) durchgeführt. Den Tieren wurde eine einmalige Dosis Tollwutglobulin Merieux P intravenös verabreicht, die einer fünffachen menschlichen Dosis entsprochen hat.
Die Studienergebnisse ergaben keine klinischen Anzeichen für Toxizität, die mit Tollwutglobulin Merieux P in Zusammenhang gebracht wurden.
Im Ames-Test wurde darüber hinaus kein mutagenes Potenzial nachgewiesen.
Tollwutglobulin Merieux P wurde nicht auf embryo-fetale Auswirkungen hin untersucht.
Das flüssige Produkt wird abschließend pasteurisiert, um für seine virale Sicherheit zu sorgen.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN 6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Glycin, Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke
6.2 Inkompatibilitäten
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf Tollwutglobulin Merieux P nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
3 Jahre
Das Verfalldatum ist auf dem Behältnis und auf der Faltschachtel mit Monat und Jahr aufgedruckt. Nach Ablauf des angegebenen Monats darf das Präparat nicht mehr verwendet werden.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Im Kühlschrank lagern (bei 2 °C - 8 °C).
Nicht einfrieren! Tollwutglobulin Merieux P, das versehentlich falsch gelagert oder eingefroren wurde, ist zu verwerfen.
Die Durchstechflasche in der Originalverpackung aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen. Angebrochene Durchstechflaschen dürfen nicht zur späteren Verwendung aufbewahrt werden.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Behältnis: Glas; Verschluss: Stopfen aus Chlorobutyl-Elastomer Es sind folgende Packungen zugelassen:
1x1 Durchstechflasche mit 2 ml Injektionslösung (1 x mind. 300 I.E.)
5x1 Durchstechflasche mit 2 ml Injektionslösung (5 x mind. 300 I.E.)
Nicht alle zugelassenen Packungsgrößen und Handelsformen müssen erhältlich sein.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Tollwutglobulin Merieux P wird gebrauchsfertig geliefert; eine Verdünnung oder Rekonstitution ist nicht erforderlich.
Vor Verabreichung sollte Tollwutglobulin Merieux P auf Raum- oder Körpertemperatur gebracht werden.
Die zu verabreichende Dosis ist mit einer sterilen, graduierten Spritze aufzuziehen.
Tollwutglobulin Merieux P ist eine klare, blassgelbe bis hellbraune Injektionslösung. Wenn die Lösung trübe ist oder Ablagerungen enthält, darf sie nicht verwendet werden.
Bei multiplen Wunden kann es sinnvoll sein, die benötigte Dosis Tollwut-Immunglobulin mit dem Zwei- bis Dreifachen an 0,9%iger Kochsalzlösung zu verdünnen, um alle Wunden ausreichend mit Immunglobulin infiltrieren zu können.
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den lokalen Vorschriften zu beseitigen.
7. INHABER DER ZULASSUNG
Sanofi Pasteur MSD GmbH Paul-Ehrlich-Str. 1 69181 Leimen Tel.: 06224 594-0 Fax: 06224 594-33 E-Mail: ISI@spmsd.com Internet: www.spmsd.de
8. ZULASSUNGSNUMMER(N)
Zul.-Nr.: 13a/97
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
Datum der Erteilung der Zulassung: 15. Juli 2002
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung: 08. September 2006
10. STAND DER INFORMATION
Dezember 2014
11. HERKUNFTSLAND DES BLUTPLASMAS USA
12. VERKAUFSABGRENZUNG
Verschreibungspflichtig
13. HINWEISE
Behandlungshinweise
Nach Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren ist folgendes Vorgehen wichtig:
Alle Wunden und alle möglicherweise kontaminierten Körperstellen sind unverzüglich und gründlich mit Seife oder Detergentien zu reinigen, ausgiebig mit Wasser zu spülen und dann mit 70%igem Alkohol oder einem Jodpräparat zu behandeln. Dies gilt auch bei einer Kontamination mit Impfflüssigkeit eines Tollwut-Impfstoffköders.
Eine ausreichende Wundexzision ist notwendig. Wunden sollten möglichst nicht gleich genäht werden; falls erforderlich, die Wunden nur einfach schließen.
Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich durchzuführen (kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachtes beim Tier!). Wird der Tollwutverdacht beim Tier durch tierärztliche Untersuchung entkräftet, kann die Immunprophylaxe abgebrochen oder als präexpositionelle Impfung weitergeführt werden.
Eine Überprüfung der Tetanus-Impfdokumentation und ggf. die gleichzeitige Tetanus-Impfung ist erforderlich! Eine prophylaktische Antibiotika-Gabe kann erwogen werden, um Superinfektionen zu vermeiden.
Allgemeine Hinweise
Gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz müssen alle Schutzimpfungen vom Impfarzt mit dem Impfdatum, Handelsnamen, der Chargen-Bezeichnung, der Angabe der Krankheit, gegen die geimpft wurde, sowie Name, Anschrift und Unterschrift des impfenden Arztes in einen Impfausweis eingetragen werden.
Bei Arzneimitteln, die aus Blut oder Plasma hergestellt wurden (wie z. B. Tollwutglobulin Merieux P), ist ferner eine Dokumentation nach § 14 Transfusionsgesetz vorzunehmen, die folgende Informationen beinhalten muss:
- eindeutige Angaben zu der behandelten Person (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum),
- eindeutige Angaben zu dem verabreichten Präparat (z. B. Pharmazentralnummer oder Handelsname, Name des Herstellers, Menge und Stärke),
- Chargenbezeichnung,
- Datum und Uhrzeit der Anwendung.
Diese Aufzeichnungen müssen zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.
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