Contramutan Mono Saft
Stand: 12. September 2002 / Seite 3
Gebrauchsinformation
Liebe Patientin, lieber Patient!
Bitte lesen Sie die Gebrauchsinformation aufmerksam, sie enthält wichtige Informationen darüber, was Sie bei der Anwendung dieses Arzneimittels beachten sollen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Contramutan®Mono Saft
Wirkstoff: Purpursonnenhutkraut Preßsaft, getrocknet
Zusammensetzung:
100g Contramutan®Mono Saft enthält:
Arzneilich wirksamer Bestandteil: 0,828g getrockneter Preßsaft aus frischem blühenden Purpursonnenhutkraut (22 - 65 : 1)
wirksamer Bestandteil: 0,2g Kaliumsorbat (Konservierungsmittel)
sonstige Bestandteile: Saccharose, Xanthan Gum, Citronensäuremonohydrat, Orangenessenz, Wasser
Originalpackung mit 100 ml oder 150 ml oder 250 ml Saft
Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Aventis Pharma Deutschland GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln
Anwendungsgebiete:
Unterstützende Behandlung häufig
wiederkehrender (rezidivierender) Infekte im Bereich der
Atemwege.
Hinweis:
Bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot,
bei Fieber oder eitrigem oder blutigem Auswurf sollte ein Arzt
aufgesucht werden.
Gegenanzeigen:
Wann dürfen Sie
Contramutan®Mono Saft nicht anwenden?
Contramutan®Mono Saft ist bei
Überempfindlichkeit gegen einen der Wirk- oder Hilfsstoffe oder
gegen Korbblütler nicht anzuwenden.
Aus grundsätzlichen Erwägungen darf
Contramutan®Mono Saft nicht eingenommen werden bei progredienten
Systemerkrankungen (fortschreitenden Allgemeinerkrankungen) wie
Tuberkulose, Leukosen (Leukämie bzw. Leukämie-ähnlichen
Erkrankungen), Kollagenosen (entzündlichen Erkrankungen des
Bindegewebes), multipler Sklerose, AIDS-Erkrankungen,
HIV-Infektionen (Infektionen mit dem AIDS-Virus), chronischen
Viruserkrankungen und Autoimmunerkrankungen (gegen körpereigenes
Gewebe gerichtete Erkrankungen).
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und
Stillzeit beachten?
Wegen nicht ausreichender Untersuchungen soll das
Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet
werden.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise: Keine
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind keine bekannt
Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung:
Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen der Arzt Contramutan®Mono Saft nicht anders verordnet hat. Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da Contramutan®Mono Saft sonst nicht richtig wirken kann!
Wieviel und wie oft sollten Sie Contramutan®Mono Saft einnehmen?
Soweit nicht anders verordnet, nehmen Kleinkinder von 1 bis 4 Jahren 3 mal täglich 5 ml, Kinder über 4 bis 12 Jahre 3 mal täglich 10 ml, Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre 3 mal täglich 15 ml ein.
Wie lange sollten Sie Contramutan®Mono Saft einnehmen?
Nicht länger als 2 Wochen hintereinander.
Anwendungsfehler und Überdosierung:
Was ist zu beachten, wenn Contramutan®Mono Saft in zu großen Mengen angewendet wurde?
Von den pflanzlichen Bestandteilen sind keine Vergiftungserscheinungen zu erwarten.
Nebenwirkungen
Welche Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Contramutan®Mono Saft auftreten?
In Einzelfällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet. In diesen Fällen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt aufsuchen.
Aufgrund des Gehaltes an Kaliumsorbat können bei entsprechend veranlagten Patienten Reizerscheinungen, wie Schleimhautirritationen auftreten.
Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in dieser Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit. Treten Nebenwirkungen auf, sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden.
Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels
Das Verfalldatum dieser Packung ist auf dem Flaschenetikett und der Faltschachtel aufgedruckt. Verwenden Sie diese Packung nicht mehr nach diesem Datum!
Nach Anbruch ist die Lösung 8 Wochen haltbar.
Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Stand der Information: September 2002