Grippopret
homöopathisches Präparat |
Darreichungsform |
Menge |
Grippopret |
Flüssige Verdünnung zur Injektion |
Fachinformation
1. Bezeichnung des Arzneimittels
Grippopret®
Flüssige Verdünnung zur Injektion
Die Injektion von Grippopret sollte nur durch die Ärztin/den Arzt erfolgen.
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
In 1 Ampulle (1 ml) sind enthalten:
Arzneilich wirksame Bestandteile:
Baptisia (HAB 34) Dil. D4 (HAB, Vorschrift 3a) 0,35 g
Echinacea Dil. D4 0,10 g
Ferrum phosphoricum Dil. D6 0,35 g
Lachesis mutus Dil. D10 0,20 g
Die letzten zwei Verdünnungsstufen werden mit Wasser für Injektionszwecke gemeinsam potenziert.
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. Darreichungsform
Flüssige Verdünnung zur Injektion
Die Injektion von Grippopret sollte nur durch die Ärztin/den Arzt erfolgen.
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen der Atemwege.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: fiebrige, entzündliche Erkrankungen der Atemwege.
Der Patient wird in der Packungsbeilage darauf hingewiesen, dass bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei Fieber über 39°C oder eitrigem oder blutigem Auswurf eine Ärztin/ein Arzt aufgesucht werden sollte.
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet:
Bei akuten Zuständen 1 - 2 Ampullen bis zu 3-mal täglich s.c. oder i.m. injizieren.
Die Injektion von Grippopret sollte nur durch die Ärztin/den Arzt erfolgen.
Der Patient wird in der Packungsbeilage darauf hingewiesen, dass eine über 1 Woche hinausgehende Anwendung nur nach Rücksprache mit einer/einem homöopathisch erfahrenen Ärztin/Arzt oder Heilpraktiker erfolgen sollte.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Zur s.c. oder i.m. Injektion nur durch die Ärztin/den Arzt.
Der Patient wird in der Packungsbeilage darauf hingewiesen, dass auch homöopathische Medikamente ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden sollten.
Grippopret ist kontraindiziert bei Kindern unter 12 Jahren (siehe Abschnitt 4.3).
4.3 Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegen einen der Wirk- oder Hilfsstoffe oder gegen Korbblütler.
Aus grundsätzlichen Erwägungen darf Grippopret nicht angewendet werden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, Leukämie bzw. Leukämie-ähnlichen Erkrankungen, entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen), Autoimmunerkrankungen, multipler Sklerose, AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion und anderen chronischen Viruserkrankungen.
Hinweis:
Zur Anwendung des Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte Grippopret in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt durch diese/n verabreicht werden.
4.4 Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Die Injektion von Grippopret sollte nur durch die Ärztin/den Arzt erfolgen
Bei bestimmungsgemäßer Verabreichung von Grippopret nur durch die Ärztin/den Arzt sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen notwendig.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Keine bekannt
Allgemeiner Hinweis:
Der Patient wird in der Packungsbeilage darauf hingewiesen, dass in der Homöopathie bekannt ist, dass die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden kann. Falls sonstige Medikamente eingenommen werden, sollte eine Ärztin/ein Arzt befragt werden.
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte Grippopret in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt durch diese/n verabreicht werden.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
4.8 Nebenwirkungen
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
Sehr häufig (> 1/10)
Häufig (> 1/100 bis < 1/10)
Gelegentlich (> 1/1.000 bis < 1/100)
Selten (> 1/10.000 bis < 1/1.000)
Sehr selten (< 1/10.000)
Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet.
Hinweis:
Der Patient wird in der Packungsbeilage darauf hingewiesen, dass sich bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern können (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollte das Arzneimittel nicht weiter angewendet und eine Ärztin/ein Arzt befragt werden.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Webseite: www.bfarm.de anzuzeigen.
4.9 Überdosierung
Notfälle sind nicht zu erwarten und bisher nicht bekannt.
5. Pharmakologische Eigenschaften
Entfällt, da Angaben zu pharmakologischen Wirkungen eines homöopathischen Arzneimittels nicht dem Selbstverständnis der homöopathischen Therapierichtung entsprechen und somit auch nicht Bestandteil der Monographien der Kommission D sind.
Pharmakotherapeutische Gruppe: Homöopathisches Grippemittel ATC-Code: R05XH51
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Entfällt, da Angaben zu pharmakokinetischen Wirkungen eines homöopathischen Arzneimittels nicht dem Selbstverständnis der homöopathischen Therapierichtung entsprechen und somit auch nicht Bestandteil der Monographien der Kommission D sind.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Entfallen, da diese Angaben zu einem homöopathischen Arzneimittel nicht dem Selbstverständnis der homöopathischen Therapierichtung entsprechen und somit auch nicht Bestandteil der Monographien der Kommission D sind.
6. Pharmazeutische Angaben
6.1 Sonstige Bestandteile
Natriumchlorid
6.2 Inkompatibilitäten
Keine bekannt.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Sachgemäß aufbewahrte Ampullen sind mindestens 3 Jahre haltbar.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Nicht über 25° C lagern.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Packung mit 10 Ampullen (N1)
Klinikpackung mit 50 (5 x 10) Ampullen (N2)
7. Name oder Firma und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers und Herstellers
BIONORICA SE Kerschensteinerstraße 11-15 92318 Neumarkt i. d. OPf. Telefon 09181 / 231-90 Telefax 09181 / 231-265 Internet: www.bionorica.de E-Mail: info@bionorica.de
Mitvertrieb:
PLANTAMED Arzneimittel GmbH Kerschensteinerstraße 11-15 92318 Neumarkt i. d. OPf. Telefon: 09181 / 231-0 Telefax: 09181 / 21850
8. Zulassungsnummer
6751545.00.00
9. Datum der Zulassung/Verlängerung der Zulassung
Datum der Zulassung: 19.04.2004
10. Stand der Information
November 2014
11. Verschreibungsstatus/Apothekenpflicht
Apothekenpflichtig