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Hepa-Mip 5 G

Document: 26.08.2008   Fachinformation (deutsch) change

Fachinformation

Hepa-MIP 5 g Ornithinaspartat, Brausepulver


1. Bezeichnung des Arzneimit­tels

Hepa-MIP 5 g


2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung

1 Beutel enthält 5 g Ornithin­aspartat.


Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.


3. Darreichungsform

Brausepulver

Weißes Pulver mit fruchtig-süßem Geschmack und Geruch nach schwarzen Johannisbee­ren.

4. Klinische Angaben

4.1 Anwendungsgebiete

Latente und manifeste hepati­sche Enzephalopathie


4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet, werden 2 Mal täglich 1 bis 2 Beutel Hepa-MIP 5 g, entspre­chend bis zu 20 g Ornithinas­partat/Tag, eingenommen.

Es wird empfohlen, das Arznei­mittel in einem Glas Wasser ge­löst 1 bis 2 Stunden nach den Mahlzeiten einzunehmen.

Hinweis: Hepa-MIP 5 g enthält 700 mg Sorbitol pro Beutel. Bei Beachtung der Dosierungsan­leitung werden max. bis zu 2,8 g Sorbitol pro Tag zugeführt (entsprechend 0,24 BE).


4.3 Gegenanzeigen

Überempfindlichkeit gegen Ornithinaspartat oder einen der sonstigen Bestandteile.


Niereninsuffizienz, die sich in Serumkreatininwerten > 3 mg/dl ausdrückt


4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Ein Beutel enthält 12 mmol (275 mg) Natrium. Dies ist zu berücksichtigen bei Personen unter Natrium-kontrollierter (natriumarmer/ kochsalzarmer) Diät.


Patienten mit der seltenen, hereditären Fructose-Intoleranz sollten Hepa-MIP 5 g nicht einnehmen.

Sorbitol kann eine leicht laxierende Wirkung haben.


4.5 Wechselwirkungen mit ande­ren Arzneimitteln und sons­tige Wechselwirkungen

Es sind keine medikamentösen und sonstigen Wechselwirkun­gen mit anderen Arzneimitteln bekannt geworden.


4.6 Schwangerschaft und Stillzeit

Schwangerschaft

Es liegen keine klinischen Da­ten zur Einnahme von Ornithi­naspartat in der Schwan­gerschaft vor. Ornithinaspartat wurde nur unzurei­chend in tierexperimentellen Studien zur Reproduktionstoxi­zität untersucht. Die Anwendung von Hepa-MIP 5 g in der Schwangerschaft sollte daher vermieden werden. Wird den­noch eine Behandlung mit Hepa-MIP 5 g für notwendig erachtet, sollte eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfol­gen.


Stillzeit

Es ist nicht bekannt, ob Orni­thinaspartat in die Muttermilch übergeht. Eine Anwendung von Hepa-MIP 5 g sollte daher in der Stillzeit vermieden werden. Wird dennoch eine Behandlung mit Hepa-MIP 5 g für notwendig erachtet, sollte eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.


4.7 Auswirkungen auf die Ver­kehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Bedingt durch die Erkrankung kann auch unter der Therapie mit Ornithinaspartat die Fähig­keit zum Führen von Kraftfahr­zeugen und zur Bedienung von Maschinen beeinträchtigt sein.


4.8 Nebenwirkungen

Bei der Bewertung von Neben­wirkungen werden folgende Häufigkeiten zugrunde gelegt:

Sehr häufig (≥ 10 %)

Häufig (≥ 1 % - < 10 %)

Gelegentlich (≥ 0,1 % - < 1%)

Selten (≥ 0,01 % - < 0,1 %)

Sehr selten (< 0,01 % oder unbekannt)


Erkrankungen des Gastrointes­tinaltraktes

Gelegentlich:

Übelkeit, Flatulenz, Magen­schmerzen und Diarrhöe

Allgemeine Erkrankungen

Selten:

Gliederschmerzen


Die genannten Nebenwirkungen sind im Allgemeinen vorüberge­hend und erfordern kein Abset­zen von Hepa-MIP 5 g.


4.9 Überdosierung

Vergiftungserscheinungen sind bei Überdosierung von Orni­thinaspartat nicht beobachtet worden.

5. Pharmakologische Eigen­schaften

5.1 Pharmakodynamische Eigen­schaften

Pharmakotherapeutische Grup-pe: Lebertherapeutikum

ATC-Code: A05BA17


Ornithinaspartat wirkt in vivo über die Aminosäuren Ornithin und Aspartat auf 2 Schlüssel­wege der Ammoniak-Entgiftung: die Harnstoffsynthese und die Glutaminsynthese.


Die Harnstoffsynthese erfolgt in den periportalen Hepatozyten. In diesen Zellen dient Ornithin sowohl als Aktivator der beiden Enzyme Ornithin-Carbamoyl­transferase und Carbamoyl­phosphatsynthetase als auch als Substrat der Harnstoff­synthese.


Die Glutaminsynthese ist in den perivenösen Hepatozyten lokali­siert. Insbesondere unter patho­logischen Bedingungen werden Aspartat und andere Dicarboxy­late und auch Stoffwechselpro­dukte des Ornithins in die Zellen aufgenommen und dort zur Bin­dung von Ammoniak in Form von Glutamin verwandt. Gluta­min dient sowohl physiologisch wie auch pathophysiologisch als Ammoniak-bindende Aminosäu­re, die nicht nur eine untoxische Ausscheidungsform für Ammo­niak darstellt, sondern ihrerseits den wichtigen Harnstoffzyklus aktiviert (interzellulärer Gluta­min­austausch).


Unter physiologischen Bedin­gungen sind Ornithin und Aspartat nicht limitierend für die Harn­stoffsynthese. Tierexperi­mentelle Untersuchungen wei­sen auf eine Steigerung der Glutaminsynthese als Mecha­nismus des Ammoniak-senken­den Effektes hin. In einzelnen Studien zeigte sich eine Ver­besserung des Quotienten aus verzweigtkettigen und aromati­schen Aminosäuren.


5.2 Pharmakokinetische Eigen­schaften

Ornithinaspartat wird rasch re­sorbiert und sofort in Ornithin und Aspartat gespalten. Beide Aminosäuren haben eine kurze Eliminationshalbwertzeit von 0,3 bis 0,4 Stunden. Ein Teil des Aspartats erscheint unme­tabolisiert im Urin.


5.3 Präklinische Daten zur Si­cherheit

Bei bestimmungsgemäßer An­wendung lassen die präklini­schen Studien zur Toxizität bei wiederholter Verabreichung und Mutagenität keine beson­deren Gefahren für den Men­schen erkennen.


Studien zum kanzerogenen Po­tential wurden nicht durchge­führt.


Ornithinaspartat ist nur unzurei­chend auf reproduktionstoxiko­logische Eigenschaften unter­sucht.


6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Natriumhydrogencarbonat, Citronensäure, Saccharin-Nat­rium, Sorbitol, hochdisperses Siliciumdioxid, Johannisbeer-Aroma.


6.2 Inkompatibilitäten

Nicht zutreffend


6.3 Dauer der Haltbarkeit

18 Monate


6.4 Besondere Vorsichtsmaß­nahmen für die Aufbe­wahrung

Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungs­bedingungen erforderlich.


6.5 Art und Inhalt des Behältnis­ses

Originalpackung mit

10 Beuteln (N1)

30 Beuteln (N1)

50 Beuteln (N2)

100 Beuteln (N3)


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung

Keine besonderen Anfor­derungen.


Nach dem Auflösen des Pulvers schäumt die Lösung zunächst auf und ist in klarem Zustand gebrauchsfertig.


7. Pharmazeutischer Unter­nehmer:

MIP Pharma GmbH

Kirkeler Straße 41

66440 Blieskastel

Tel.: 06842/9609-0

Fax: 06842/9609-355

8. Zulassungsnummer

48796.00.00


9. Datum der Erteilung der Zulassung

10. Februar 2003


10. Stand der Information

August 2008


11. Verkaufsabgrenzung

Apothekenpflichtig