Lafol
Gebrauchsinformation
Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage / Gebrauchsinformation sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie. Dieses Arzneimittel ist auch ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss Lafol® jedoch vorschriftsmäßig angewendet werden.
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Was ist Lafol® und wofür wird es angewendet?
Was müssen Sie vor der Einnahme von Lafol® beachten?
Wie ist Lafol® einzunehmen?
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie ist Lafol® aufzubewahren?
Lafol®
Wirkstoff: Folsäure
Zusammensetzung
Arzneilich wirksame Bestandteile:
1 Weichkapsel enthält 0,4 mg Folsäure.
Sonstige Bestandteile:
Gelbes Wachs, hydriertes Sojaöl, partiell hydriertes Sojaöl, Rüböl, entölte Phospholipide aus Sojabohnen (E 322), Gelatine, Glycerol, Titandioxid (E 171), Gelborange S (E 110) und Ponceau 4R (E 124).
Darreichungsform und Inhalt
Weichkapseln in Packungen zu je 20 [N1], 50 [N2] oder 100 [N3] Stück.
1. Was ist Lafol®und wofür wird es angewendet?
Lafol® ist ein Vitaminpräparat.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Valeant Pharmaceuticals Germany GmbH
Düsseldorfer Straße 40 A
D-65760 Eschborn
Telefon: 0049 (0)6196 99889 0
Telefax: 0049 (0)6196 99889 901
Lafol® wird angewendet zur Prophylaxe von Folsäuremangelzuständen, wenn eine ausreichende Folsäurezufuhr mit der Nahrung nicht möglich ist.
2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Lafol®beachten?
Lafol®darf nicht eingenommen werden,
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Folsäure, hydriertem Sojaöl, partiell hydriertem Sojaöl, Gelborange S, Ponceau 4R oder einem der sonstigen Bestandteile sind.
Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Es sind keine Risiken bekannt.
Welche Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise müssen bei der Einnahme von Lafol®beachtet werden?
Der durch Folsäuregabe hervorgerufene Anstieg der jungen roten Blutkörperchen (Retikulozyten) kann einen Vitamin-B12-Mangel maskieren. Wegen der Gefahr irreversibler neurologischer Störungen ist vor Therapie einer Blutarmut infolge gestörter Entwicklung der roten Blutkörperchen (Megaloblastenanämie) sicherzustellen, dass diese nicht auf einem Vitamin- B12-Mangel beruht. Die Ursache einer Megaloblastenanämie muss vor Therapiebeginn abgeklärt werden.
Hydriertes Sojaöl und partiell hydriertes Sojaöl können in seltenen Fällen schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Gelborange S und Ponceau 4R können Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen.
Welche anderen Arzneimittel beeinflussen die Wirkung von Lafol®?
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln können auftreten bei der Behandlung mit Mitteln gegen Anfallsleiden (Antikonvulsiva), es kann es zu einer Zunahme der Krampfbereitschaft kommen.
Bei Gabe hoher Dosen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Lafol®und gleichzeitig verabreichte Hemmstoffe der Folsäure (Folsäureantagonisten) wie z. B. bestimmte Arzneistoffe gegen bakterielle Infektionen oder Malaria (Trimethoprim, Proguanil, Pyrimethamin) und Methotrexat (Wirkstoff u. a. zur Behandlung von Tumoren) gegenseitig in ihrer Wirkung hemmen.
Bei gleichzeitiger Anwendung von Fluorouracil (Mittel zur Behandlung von Tumoren) können schwere Durchfälle auftreten.
Chloramphenicol (Wirkstoff zur Behandlung von Infektionen) kann das Ansprechen auf die Behandlung mit Lafol®verhindern und sollte deshalb nicht an Patienten mit schweren Folsäuremangelerscheinungen verabreicht werden.
3. Wie ist Lafol®einzunehmen?
Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen Ihr Arzt Lafol®nicht anders verordnet hat. Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da Lafol®sonst nicht richtig wirken kann!
Wieviel von Lafol®und wie oft sollten Sie Lafol®einnehmen?
Je nach Bedarf 1 - 2 Weichkapseln Lafol®pro Tag (entsprechend 0,4 - 0,8 mg Folsäure).
Wie und wann sollten Sie Lafol®einnehmen?
Die Weichkapseln werden unzerkaut zu den Mahlzeiten mit etwas Flüssigkeit (etwa ein halbes bis ein Glas Wasser) eingenommen.
Wie lange sollten Sie Lafol®einnehmen?
Über die Dauer der Anwendung entscheidet der behandelnde Arzt.
Was ist zu tun, wenn Lafol®in zu großen Mengen eingenommen wurde (beabsichtigte oder versehentliche Überdosierung)?
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Bei gelegentlicher höherer Dosierung sind keine Überdosierungserscheinungen zu erwarten.
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Bei Patienten mit Anfallsleiden kann es jedoch zu einer Zunahme der Krampfbereitschaft kommen.
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Bei hohen Dosierungen (über 15 mg pro Tag und länger als 4 Wochen) können Magen-Darm-Störungen, Schlafstörungen, Erregung und Depression auftreten.
In diesen Fällen sollten Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie zu wenig Lafol®eingenommen oder eine Einnahme vergessen haben?
Wenn Sie einmal eine Einnahme vergessen, nehmen Sie die nächste Weichkapsel Lafol®wie üblich ein. Es ist nicht erforderlich, eine vergessene Weichkapsel nachträglich einzunehmen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie die Behandlung unterbrechen oder vorzeitig beenden?
Falls Ihnen Lafol®verordnet wurde, sollten Sie die Behandlung nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt abbrechen.
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
In Einzelfällen können Überempfindlichkeitsreaktionen z. B. in Form von Hautrötungen (Erythem), Juckreiz, Luftnot (Bronchospasmus), Übelkeit oder Kreislaufkollaps (anaphylaktischem Schock) auftreten.
Bei sehr hohen Dosierungen kann es zu Magen-Darm-Störungen, Schlafstörungen, Erregung und Depression kommen.
Hydriertes Sojaöl und partiell hydriertes Sojaöl können in seltenen Fällen schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Gelborange S und Ponceau 4R können Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bei sich beobachten, die nicht in dieser Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Welche Gegenmaßnahmen sind bei Nebenwirkungen zu ergreifen?
Bitte informieren Sie den Arzt über aufgetretene Nebenwirkungen, damit er diese gegebenenfalls gezielt behandeln kann.
5. Wie ist Lafol®aufzubewahren?
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Blister und der Faltschachtel angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.
Lafol®sollte trocken, vor Licht geschützt und nicht über 25°C lagern.
Stand der Information
September 2005
V02
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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