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Paveriwern

Document: 25.06.2012   Fachinformation (deutsch) change

Textspezifikation ARI SP T PFI 333000-01

Bezeichnung des Arzneimittels Paveriwern®

Wortlaut der für die Fachinformation vorgesehenen Angaben

Stand: 06/2012


Fachinformation


1. Bezeichnung des Arzneimittels


Paveriwern®

Flüssigkeit


Wirkstoff: Schlafmohnkraut-Fluidextrakt


2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


10 g (10,14 ml) Flüssigkeit enthält als arzneilich wirksamen Bestandteil: 9,99 g Fluidextrakt aus frischem Schlafmohnkraut (1:2,2-2,7) eingestellt mit Ethanol 96 % (V/V) und Gereinigtem Wasser auf 0,143 mg/ml Morphin; Auszugsmittel Ethanol 20,7 % (m/m).

1 ml =ca. 25 Tropfen.


Hilfsstoffe siehe unter 6.1



3. Darreichungsform


Flüssigkeit



4. Klinische Angaben


4.1 Anwendungsgebiete


Zur symptomatischen Behandlung bei krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden.


4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung


Folgende Dosierung wird empfohlen:

Erwachsene nehmen 1-3-mal täglich 25-50 Tropfen (1-2 ml) mit etwas Flüssigkeit (Wasser, Tee oder Saft) ein. Die Tagesdosis sollte 100 Tropfen (4 ml) nicht überschreiten.


Zum Einnehmen.

Die Anwendung erfolgt bis zum Sistieren der Beschwerden, maximal über 1 Woche. Sollten sich die Beschwerden nicht innerhalb von 2 Tagen bessern, ist eine weitergehende diagnostische Abklärung und ggf. die Einleitung einer kausalen Therapie erforderlich.


4.3 Gegenanzeigen


- Überempfindlichkeit gegenüber Schlaf-Mohn, Morphin oder Methyl(4-hydroxybenzoat),

- Kinder unter 1 Jahr,

- Ileus (Darmverschluss), obstruktive (den Darm verengende) und entzündliche

Darmerkrankungen,

- alle Krankheiten, die mit einer Einschränkung der Atemfunktion verbunden sind,

- akute Lebererkrankungen,

- Abhängigkeit von Opioiden,

- Bewusstseinsstörungen,

- Störungen des Atemzentrums und der Atemfunktion,

- Zustände mit erhöhtem Hirndruck,

- zu niedriger Blutdruck mit Flüssigkeitsmangel (Hypotension bei Hypovolämie),

- Harnwegsverengungen oder Koliken der Harnwege,

- Gallenwegserkrankungen,

- Prostatahypertrophie (Prostatavergrößerung) mit Restharnbildung (Gefahr der Blasenruptur

durch Harnverhalten),

- Erkrankungen der Nebenniere wie Phäochromozytom und M. Addison,

- Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis),

- Unterfunktion der Schilddrüse (Myxödem),

- erhöhte Krampfbereitschaft des Gehirns, epileptische Anfälle.


4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Enthält 18 Vol.-% Alkohol.


Vorsicht bei der Anwendung von Paveriwern ist geboten


Zur Anwendung von Paveriwern bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Daher sollte Paveriwern von Kindern im Alter von 1 – 12 Jahren nicht eingenommen werden.


4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Wechselseitige Wirkungsverstärkung bei Kombination mit anderen zentral dämpfenden Substanzen (Alkohol, Antihistaminika, Sedativa, Hypnotika, Narkotika, Neuroleptika, Tranquilizer, Antidepressiva, Beta-Rezeptorenblocker). Bei Kombination mit MAO-Hemmern können plötzliche Erregungszustände mit Schweißausbrüchen und Blutdruckabfall auftreten.


Durch Cimetidin und andere den Leberstoffwechsel belastende Arzneimittel können durch Hemmung des Abbaus erhöhte Plasmakonzentrationen von Morphin auftreten.


Durch Morphin kann die Wirkung von Muskelrelaxantien verstärkt werden.


4.6 Schwangerschaft und Stillzeit


In Schwangerschaft und Stillzeit darf Paveriwern nicht eingenommen werden.


4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen


In der Gebrauchsinformation wird unter Punkt „Was müssen Sie im Straßenverkehr sowie bei der Arbeit mit Maschinen und bei Arbeiten ohne sicheren Halt beachten? hingewiesen:


Paveriwern kann die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Sie können dann auf unerwartete und plötzliche Ereignisse nicht mehr schnell genug und gezielt reagieren.

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie z.B. Autofahren (siehe unten) können.


Eine verstärkte Beeinträchtigung ist insbesondere im Zusammenwirken mit Alkohol oder bei der Einnahme von Beruhigungsmitteln nicht auszuschließen. Fahren Sie dann nicht Auto oder andere Fahrzeuge, bedienen Sie keine elektrischen Werkzeuge oder Maschinen und arbeiten Sie nicht ohne sicheren Halt.


4.8 Nebenwirkungen


Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:



Sehr häufig ( 1/10)

Häufig ( 1/100 - < 1/10)

Gelegentlich ( 1/1.000- < 1/100)

Selten ( 1/10.000 - < 1/1.000)

Sehr selten (< 1/10.000)

Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)


Aufgrund des Gehaltes an Morphin und Methyl(4-hydroxybenzoat) können bei entsprechend veranlagten Patienten in Einzelfällen (< 0,01 %) Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, auftreten. In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, bei Auftreten entsprechender Anzeichen wie z.B. Juckreiz, Nesselsucht oder Asthmaanfällen, die Einnahme von Paveriwern zu beenden und einen Arzt aufzusuchen.


Aufgrund des geringen Gehaltes an Morphin können in sehr seltenen Fällen (< 0,01 %) dessen unerwünschte Begleiterscheinungen wie Übelkeit und Stuhlverstopfung auftreten.


4.9 Überdosierung


Aufgrund des niedrigen Gehaltes an Alkaloiden sind keine Intoxikationen zu erwarten. Bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung können nach Einnahme sehr großer Mengen Paveriwern Vergiftungssymptome (Miosis, Atemdepression bis zum Atemstillstand, daneben kommt es zu Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma, Blutdruckabfall, Tachykardie, Schwindel) auftreten. Diese Wirkungen können durch die Verabreichung eines Opiatantagonisten (z.B. Naloxon) aufgehoben werden, der vorsichtig in wiederholten kleinen Dosen zu verabreichen ist, da die Wirkdauer kürzer ist als die des Morphins. Daneben sollten intensivmedizinische Maßnahmen zum Schutz vor Wärmeverlusten und zur Volumentherapie erforderlich werden. Bei oraler Morphinvergiftung kann eine Magenspülung hilfreich sein.



5. Pharmakologische Eigenschaften


5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliches Arzneimittel bei krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden.

ATC-Code: NO2AA01, A03PP01


Experimentell wurde für Paveriwern eine relaxierende (spasmolytische) sowie antispasmodische Wirkung gezeigt.



5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Pharmakokinetische Untersuchungen zu Paveriwern liegen nicht vor.


5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Toxikologische Untersuchungen zu Paveriwern liegen derzeit nicht vor.

Bei p. o. Verabreichung liegt die letale Dosis bei 300-400 mg Morphin.


6. Pharmazeutische Angaben


6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Methyl(4-hydroxybenzoat)


6.2 Inkompatibilitäten


Bisher keine bekannt.


6.3 Dauer der Haltbarkeit


4 Jahre


Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate



6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.


6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Braunglasflasche mit Tropfeinsatz und kindergesichertem Verschluss zu 30 ml, 50 ml

Anstaltspackung (10 x 50 ml), Anstaltspackung (10 x 30 ml)

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.


6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur

Handhabung


Hinweis zum Öffnen der Flasche


Die Tropfflasche besitzt einen kindergesicherten Verschluss. Zum Öffnen muss die Verschlusskappe nach unten gedrückt und gleichzeitig entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden.

Die Kindersicherung ist nur wirksam, wenn die Verschlusskappe nach Gebrauch bis zum Anschlag kräftig zugedreht wird.


7. Inhaber der Zulassung


Aristo Pharma GmbH

Wallenroder Straße 8-10

13435 Berlin

Telefon: +49 30 71094 4200

Telefax: +49 30 71094 4250


Mitvertrieb

Pharma Wernigerode GmbH

Dornbergsweg 35

38855 Wernigerode

Telefon: +49 3943 5540

Telefax: +49 3943 554 183


8. Zulassungsnummer


07/07/22 (IfAR)


9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung



10. Stand der Information


06/2012



11. Verkaufsabgrenzung


Verschreibungspflichtig


Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist

noch nicht abgeschlossen.

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