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Propecton Hustentee

Document: 11.04.2012   Fachinformation (deutsch) change

Stand:April 2012


apothekenpflichtig


Thymiankraut- Trockenextrakt

Primelwurzeln- Trockenextrakt



4,03 g/120 g (300 ml)

0,77 g/120 g (300 ml)


Granulat


Stoff

Menge

Darreichungsform





Fachinformation



Bezeichnung des Arzneimittels


PROPECTON, Granulat



2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


Wirkstoffe


150 ml (≡* 60 g) Granulat enthalten:

2,02 g Thymiankraut-Trockenextrakt (4,5-7:1), Auszugsmittel: Methanol 25 % (V/V),

0,38 g Primelwurzel-Trockenextrakt (4-6:1), Auszugsmittel: Wasser.


300 ml (≡* 120 g) Granulat enthalten:

4,03 g Thymiankraut-Trockenextrakt (4,5-7:1), Auszugsmittel: Methanol 25 % (V/V),

0,77 g Primelwurzel-Trockenextrakt (4-6:1), Auszugsmittel: Wasser.


Sonstige Bestandteile

Enthält Sucrose, Glucose-Monohydrat, Glucose-Sirup und Pfefferminzöl.


Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.



3. Darreichungsform


Granulat



4. Klinische Angaben


4.1 Anwendungsgebiete

Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.


Zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit

zähflüssigem Schleim.



Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahre nehmen 3 mal täglich einen Messlöffel (entsprechend 8 ml) Granulat in einer Tasse mit heißem Wasser aufgelöst ein.


Art und Dauer der Anwendung

Zum Trinken nach Bereitung eines Teeaufgusses. Die Einnahme erfolgt über den Tag verteilt in möglichst gleichen Zeitabständen.


Die Anwendung ist zeitlich nicht begrenzt.



Gegenanzeigen


Bei Patienten mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Primel, Thymian oder anderen Lamiaceen (Lippenblütler), Birke, Beifuss, Sellerie, Pfefferminzöl oder einen der sonstigen Bestandteile,


bei Säuglingen unter 1 Jahr.



Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf Folgendes hingewiesen:

Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten oder bei Auftreten von Atemnot,

Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf, sollte umgehend ein Arzt

aufgesucht werden.


Kinder

PROPECTON soll wegen nicht

ausreichender Untersuchungen bei Kindern nicht angewendet werden.


Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-

Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Dr. Scheffler Bergischer

Kräutertee Husten- und Bronchialtee nicht einnehmen.


1 Messlöffel enthält 3,1 g Sucrose (Zucker) und Glucose entsprechend ca. 0,25

Broteinheiten (BE). Dies ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen.


PROPECTON kann schädlich für die

Zähne sein (Karies).



Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Keine bekannt.



Schwangerschaft und Stillzeit


PROPECTON soll wegen nicht

ausreichender Untersuchungen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht

angewendet werden.



Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Nicht zutreffend.




Nebenwirkungen

Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:



Sehr häufig (≥ 10 %)

Häufig (≥ 1 % - < 10 %)

Gelegentlich (≥ 0,1 % - < 1 %)

Selten (≥ 0,01 % - < 0,1 %)

Sehr selten (< 0,01 % oder unbekannt)


Selten können Überempfindlichkeitsreaktionen wie z. B. Dyspnoe, Exantheme,

Urtikaria sowie ein Quincke-Ödem auftreten.

Gelegentlich kann es auch zu Magenbeschwerden wie Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen

kommen.


In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf folgendes hingewiesen:


Sollten sie eine der oben genannten Nebenwirkungen, insbesondere Schwellungen in

Gesicht, Mund und/oder Rachenraum bei sich beobachten, setzen Sie Dr. Scheffler

Bergischer Kräutertee Husten- und Bronchialtee ab und suchen Sie sofort einen Arzt

auf, damit er über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen

entscheiden kann.

Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Dr. Scheffler

Bergischer Kräutertee Husten- und Bronchialtee nicht nochmals genommen werden.



Überdosierung


Intoxikationen mit Zubereitungen aus Thymiankraut und Primelwurzel sind bisher nicht bekannt geworden.




5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


Pharmakologische Untersuchungen am Menschen sowohl mit den Einzelstoffen als auch mit der fixen Kombination liegen nicht vor. Ergebnisse von in-vitro- und Tierver-suchen mit Zubereitungen aus Thymiankraut und Thymianöl bzw. dessen Hauptbestand-teil Thymol sprechen für schwache expektorierende und spasmolytische Wirkungen. Zubereitungen aus Primelwurzel wird infolge des Saponingehaltes eine expektorierende Wirkung zugeschrieben.



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliches Expektorans bei Erkältungskrankheiten der Atemwege

ATC-Code: R05CA


5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

Siehe oben.



Präklinische Daten zur Sicherheit


Toxikologische Eigenschaften:


Es liegen keine Daten vor.




6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN


Liste der sonstigen Bestandteile


Sucrose (Saccharose), Glucose-Monohydrat (Ph.Eur.), Maltodextrin, Glucose-Sirup, hochdisperses Siliciumdioxid, Pfefferminzöl, Anisöl



Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.


Dauer der Haltbarkeit

Im unversehrten Behältnis: 24 Monate


Nach Ablauf des Verfalldatums sollte das Fertigarzneimittel nicht mehr verwendet werden.


Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate



Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25°C lagern.

Das Glas fest verschlossen halten, um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen.



Art und Inhalt des Behältnisses


150 ml (entspricht 60 g)- und 300 ml (entspricht 120 g)-Granulat im Braunglas mit einem Polypropylen-Verschluss und einem Messlöffel.


Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.






Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Keine besonderen Anforderungen.




7. Inhaber der Zulassung

MAH-Pharma GmbH

Senefelder Str. 44

51469 Bergisch Gladbach

Tel.-Nr.: 02202/105-0; Telefax: 02202/105-150




8. Zulassungsnummer

6018454.00.00



9. Datum der Erteilung der Verlängerung

19/10/2004





10. Stand der Information


April 2012




11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig




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